Rückreisen können teuer kommen

Gestrandeten Urlaubern geht langsam das Geld aus.
Seit Mittwoch sind in Europa nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans alle größeren Flughäfen wieder offen. Doch für viele Passagiere heißt es weiter warten. Vor allem bei Langstreckenflügen von und nach Europa kann es bis zu drei Wochen dauern, bis alle Reisenden einen Flug erhalten.

Für viele stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Während Pauschalreisende auf Kosten der Reiseveranstalter zurückgebracht werden müssen, kann es vor allem für Passagiere von Fluglinien außerhalb der EU teuer werden.

Telefone der Rechtsberatung laufen heiß
"Seit Montagmorgen laufen die Telefone in der Rechtsberatung heiß", sagte ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer am Mittwoch. "Verzweifelte Mitglieder, die in aller Welt aufgrund der Flugausfälle festsitzen, wollen wissen, wer denn nun für die entstehenden Mehrkosten aufkommt."

Rückflüge erst im Mai
So sitzt zum Beispiel ein Urlauber in Taipeh fest und hat seitens der Fluglinie erst für den 5. Mai eine fixe Rückflugbestätigung. Ein anderer wartet in Sydney mit 55.000 anderen Personen auf einen Heimflug, der für ihn wohl erst am 7. Mai erfolgen wird.

"Da in beiden Fällen die Flüge nicht von EU-Airlines durchgeführt werden, haben die Passagiere keinerlei Ansprüche auf Übernachtung, Verpflegung oder Telefonate", sagte die ÖAMTC-Expertin. "Europäische Fluglinien müssten nach der Fluggastrechteverordnung immerhin Minimalunterstützung bieten."

Fluggastrechte nur für EU-Airlines
Die Verordnung gilt nur für Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abgehen sowie für Flüge in die EU, wenn sie von einer europäischen Fluglinie durchgeführt werden, warnt auch die Arbeiterkammer (AK). Wer beispielsweise einen Flug von New York nach Wien mit einer US-Fluglinie gebucht hat, muss sich über die jeweilige Regelung informieren.

Sonderfall Kreuzfahrt
Besonders schwierig wird es jedoch, wenn Flüge separat von Reisepaketen gebucht werden. "Eine Reiseversicherung springt in diesem Fall nicht ein", sagte AK-Konsumentenschützerin Manuela Delapina.

Wer zum Beispiel einen Flug nach Venedig gebucht hat, um eine Kreuzfahrt anzutreten, hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kreuzfahrtkosten, wenn er wegen eines Flugausfalles nicht rechtzeitig zur Abfahrt eintrifft. Der Flug wird zwar von der Fluglinie ersetzt, nicht aber die Kreuzfahrt - mehr dazu in help.ORF.at.

Keine Kosten für Pauschalurlauber
Anders liegt der Fall bei Pauschalreisen. Wenn hier aufgrund der Aschewolke die Reise nicht angetreten werden konnte, muss der Reiseveranstalter den gesamten Reisepreis ersetzen.

War bisher nur der Rückflug nicht möglich, muss der Veranstalter die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich wieder nach Hause bringen, notfalls auch mit alternativen Transportmitteln. "Dadurch dürfen dem Reisenden keine zusätzlichen Kosten entstehen", so Pfeiffer.

Krankenkosten werden bezahlt
Notwendige Krankenbehandlungskosten infolge dieses Ereignisses seien aus der Sparte der Reisekrankenversicherung ebenfalls gedeckt. Beschädigung oder Abhandenkommen von Reisegepäck aufgrund turbulenter Zustände auf Flughäfen seien ebenfalls versichert, beruhigt die die Europäische Reiseversicherung, ein Tochterunternehmen der Generali-Gruppe.

Geldüberweisungen ins Ausland
Gerade in fernen Ländern kann ein unfreiwillig verlängerter Aufenthalt zudem schnell ins Geld gehen. Der ÖAMTC empfiehlt den Angehörigen eine Überweisung durch ein Unternehmen, das auf weltweiten Geldtransfer spezialisiert ist.

"Nach Rücksprache mit dem Außenministerium besteht aber auch die Möglichkeit, dass Angehörige oder Freunde im Außenamt oder den Polizeidienststellen in Österreich ein Gelddepot erlegen, das dann vor Ort von den Botschaften ausgezahlt wird", sagte die ÖAMTC-Juristin.

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