Blätterrauschen zu einer Autofahrt

Die Frage, wer bei der nächtlichen Autofahrt der deutschen Ex-Bischöfin der Beifahrer war, bleibt offen.
Seit der nächtlichen Autofahrt der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, Ende Februar in Hannover, bei der Käßmann nicht nur eine rote Ampel überfahren, sondern auch 1,54 Promille Alkohol im Blut hatte, blühen in Deutschland Spekulationen über ihren Beifahrer. Die Identität wurde von den Behörden nie schriftlich festgehalten.

Die Personalien des Beifahrers seien nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann, damals. Die Argumentation: Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig" sei. Das sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.

"Bild" berichtet über Gerüchte
Nachdem in einigen Blogs tagelang über die Prominenz des Beifahrers spekuliert worden war, wagte am Dienstag die "Bild"-Zeitung als erstes großes Medium die Berichterstattung über die Gerüchte.

Zitiert wird eine eidesstattliche Versicherung des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD). "Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin", zitierte "Bild" aus einem Ende März verfassten Schriftstück. Mit einer eidesstaatlichen Versicherung habe Schröder Behauptungen entgegengetreten wollen, er sei während der Alkoholfahrt der inzwischen zurückgetretenen Käßmann in Hannover auf dem Beifahrersitz gesessen, so "Bild".

Rechtsanwalt "berichtete" in seinem Blog
Der Hamburger Rechtsanwalt und Blogger Joachim Steinhöfel hatte das in seinem Blog behauptet. Das Gericht soll einem Antrag Schröders auf einstweilige Verfügung gegen die Behauptung Steinhöfels noch am selben Tag stattgegeben und den Streitwert auf 25.000 Euro festgesetzt haben. Die Behauptung über eine gemeinsame nächtliche Autofahrt von Schröder und Käßmann in der Nacht von 20. auf 21. Februar hat Steinhöfel mit Verweis auf die
einstweilige Verfügung aus seinem Blog genommen.

Kein Wort von Käßmann
Käßmann, die seit ihrem Rücktritt nur noch als Pastorin tätig ist, will sich zu der ganzen Angelegenheit nicht mehr äußern.

"Frau Dr. Käßmann sieht keine Veranlassung, sich über das bisher Gesagte hinaus zu den Ereignissen des 20. Februar zu äußern", ließ die evangelische Kirche verlautbaren. Käßmann sehe auch keine Veranlassung, gegen die diversen Spekulationen vorzugehen, "die in bunter Vielfalt in den Internet-Blogs kursieren".

Käßmanns nächtliche Autofahrt
Käßmann war in der Nacht von 20. auf 21. Februar in Hannover von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel überfahren. Der anschließende Alkoholtest ergab 1,54 Promille. Wenige Tage nach der Alkohol war Käßmann von all ihren Ämtern zurückgetreten - und hatte öffentlich ihren Fehler eingeräumt.

Nach Käßmanns Alkoholfahrt waren bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats eingegangen. Die Justiz sollte klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der evangelischen Kirche an die Öffentlichkeit gelangte und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben hatten.

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