Gemeinsam mit der Volkszählung werden Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen durchgeführt.
Vernetzte Abfrage von Datenbanken
Für die bevorstehende Volkszählung sollen nur noch die bereits bestehenden Datenbanken der Verwaltung - vom Zentralen Melderegister über das Bildungsstandregister bis hin zu Daten der Sozialversicherungsträger ("Registerzählung") - ausgewertet werden.
Den Staat kommt die vernetzte Abfrage der Verwaltungsdatenbanken deutlich billiger als das aufwendige Prozedere mit den Fragebögen, das bei der letzten Volkszählung 2001 rund 100 Millionen Euro gekostet hatte.
Umgangssprache nur per Fragebogen
Lediglich in zwei Bereichen, über die die bestehenden Datenbanken der Behörden keine gesicherten Aussagen zulassen, gibt das Registerzählungsgesetz der Regierung weiterhin die Möglichkeit, eine herkömmliche Erhebung mit Fragebogen anzuordnen: Demnach können die Umgangssprache und das Religionsbekenntnis abgefragt werden - und zwar, wenn das politisch gewünscht ist, auch nur in bestimmten Regionen und nicht im gesamten Bundesgebiet.
Relevanz für Kärntner Ortstafelstreit
Relevant werden könnte das beispielsweise im Zusammenhang mit der Kärntner Ortstafelfrage. Hier hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in den vergangenen Jahren einen Mindestanteil der slowenischen Volksgruppe von zehn Prozent als ein Kriterium für die Errichtung zweisprachiger Ortstafeln festgelegt.
Da die Umgangssprache künftig aber nicht mehr erhoben wird, könnte dieses Kriterium ohne Spracherhebung künftig kaum noch überprüft werden. Verfassungsrechtler gehen allerdings davon aus, dass der VfGH anstelle der Umgangssprache alternativ auch auf die Existenz von slowenischen Vereinen, Kindergärten etc. abstellen könnte.
Link:
- Registerzählgesetz (Statistik Austria)