Er muss außerdem die Verfahrenskosten tragen. Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben"
Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben."
Die verhängte Strafe hat - sollte sie in Rechtskraft erwachsen - keine Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes erst bei einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den Disziplinarbehörden der Polizei.
Hohenecker kündigte an, dass er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando Niederösterreich übermitteln werde. Er hoffe, dass diese dem Beamten nicht mehr ausgefolgt werde, und bemerkte zudem: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben."
"Was ist die böse Tat?"
Rienmüller hatte in seiner Schlusserklärung auf die Schwere der Ausgangssituation verwiesen und eine bedingte Haftstrafe für seinen Mandanten gefordert. "Was ist die böse Tat?", fragte er, "ein Einbruch, ein schwerer Einbruch." Das sei "unverrückbar, ich lasse es nicht zu, dass der Angeklagte hier herabgewürdigt wird."
Rienmüller versuchte außerdem zu widerlegen, dass der 14-jährige Florian P. bereits auf der Flucht war, als der tödliche Schuss fiel. "Es muss eine Konfrontation gegeben haben." Im Zweifel also für den Angeklagten, argumentierte der Strafverteidiger: "In dubio pro reo, das muss hier zur Anwendung kommen und ist nicht aufzuweichen." Eine Strafe von unter zwölf Monaten bedingt sei das vertretbare Maximum, so der Verteidiger.
Überraschendes Schuldeingeständnis
Der 43-jährige Polizeibeamte hatte zu Beginn des dritten Verhandlungstages Freitagvormittag seinen anfänglichen Standpunkt überraschend revidiert und sich doch schuldig im Sinne der Anklage bekannt. Zum Prozessauftakt am Mittwoch hatte er noch auf nicht schuldig plädiert.
Staatsanwältin: Kein Vorsatz
Der Polizist musste sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft) verantworten.
Staatsanwältin Magdalena Eichinger forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Verurteilung wegen dieses Tatbestandes, "nicht mehr und nicht weniger". Dem Angeklagten sei Fahrlässigkeit vorzuwerfen, aber kein Vorsatz. "Es ist nicht wahrscheinlich, dass der Angeklagte im Blutrausch P. hinterher ist und mit Vorsatz gehandelt hat."
Opferanwältin: "Im Jagdfieber"
Die Anwältin der Opferseite, Eva Plaz, sah das anders: "Er (der Beamte, Anm.) war im Jagdfieber. Er hat Florian nachgeschossen. Es gab nackte Angst - aber nicht beim Angeklagten."
"Wer aus zwei Meter Entfernung in den Rücken trifft, wollte nicht in die Beine schießen", so die Anwältin in einem scharfen Plädoyer. Der Angeklagte habe "teilweise unerträgliche und dreiste Lügen erzählt". Sein spätes Geständnis hinterlasse "ein bitteres und schales Gefühl".
"Vielleicht andere Möglichkeit"
"Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe: in der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen - dass ich zurückgegangen wäre", hatte der Beamte zuvor im Prozessfinale gesagt. "Oder nicht geschossen hätten", fügte Hohenecker hinzu.
"Aus Furcht" geschossen
Er habe "aus Furcht" geschossen, sagte der Polizist, da er bei P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen habe. In den Rücken habe er den Burschen getroffen, weil sich dieser im selben Moment umgedreht habe.
"Vermeidbarer Tod"
Zu Beginn des Prozesses hatte Staatsanwältin Eichinger von einem "vermeidbaren Tod" des 14-Jährigen gesprochen.
Der Leiter der Dienststelle Krems, wo 54 Polizisten Dienst versehen, hatte den Angeklagten als "verlässlichen Kollegen" und als "Beamten, auf den man sich hundertprozentig verlassen kann", beschrieben. Der Chefinspektor betonte, "Rambo-Allüren" seien dem 43-Jährigen fremd.
14-Jähriger mit "krimineller Tendenz"
Der als Zeuge geladenen Leiter der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Krems beschrieb P. als Jugendlichen mit einer "kriminellen Tendenz in bereits sehr jungem Alter". Er sei "leider Gottes schon als Unmündiger bei uns aufgefallen". Es sei anzunehmen gewesen, "dass er weiter Verbrechen verüben könnte".
Verfahren gegen Beamtin eingestellt
Der zweite Täter, der mittlerweile 17-jährige Roland T. (er wurde bereits zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt), erlitt einen Durchschuss beider Oberschenkel. Auf ihn hatte die Beamtin gefeuert. Das Verfahren gegen sie wurde mittlerweile eingestellt.
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