Absehbarer Ärger

Nach Auffassung der Kommission soll zusätzlich zur Kfz-Zulassungssteuer nicht auch noch die Umsatzsteuer erhoben werden.
Die EU-Kommission setzt ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen kritisierter Ausnahmen im Mehrwertsteuerbereich fort.

Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission eine Klage gegen Österreich wegen Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Mehrwertsteuerbemessung beim Autokauf eingebracht.

EU verweist auf Fall Dänemark
Die Zulassungssteuer wird vom Händler erhoben und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Kommission verwies in ihrer Entscheidung neuerlich auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark, mit dem die Richter entschieden haben, dass bei einem Verkauf eines Autos mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden dürfe.

"Nach Auffassung der Kommission sollte zusätzlich zur Kfz-Zulassungssteuer nicht auch noch die Umsatzsteuer erhoben werden", erklärte die Kommission.

Sonderfall österreichische NoVA
Anders als in manch anderem EU-Land muss man in Österreich beim Kauf eines neuen Pkw eine eigene Zulassungsteuer zahlen, die NoVA. Auf die NoVA werden in Österreich auch noch 20 Prozent Umsatzsteuer draufgeschlagen - ein Umstand, der Automobilfahrerclubs wie dem ARBÖ seit längerem ein Dorn im Auge ist.

ARBÖ: Weg mit "Steuer auf die Steuer"
Der ARBÖ forderte am Donnerstag erneut, die "Steuer auf die Steuer" müsse abgeschafft werden. Die NoVA muss immer dann bezahlt werden, wenn ein Auto zum ersten Mal in Österreich zugelassen wird. Der Finanzminister habe, so die ARBÖ-Berechnungen, in seinem Budget geplant, 430 Millionen Euro NoVA zu kassieren.

"Wenn die Mehrwertsteuer von 20 Prozent auf die NoVA entfällt, ersparen sich alle Autokäufer zusammen 86 Millionen Euro", rechnet der ARBÖ vor. Das wäre gleichzeitig auch ein sinnvoller Beitrag, um den wieder etwas nachlassenden Automarkt in Österreich anzukurbeln.

Mahnbrief schon 2008
Im Jänner 2008 hatte die EU-Kommission Österreich, Malta und Finnland per Mahnbrief aufgefordert, die Besteuerung von Autokäufen zu ändern.

Sollten die drei Länder der Aufforderung nicht innerhalb der nächsten zwei Monate nachkommen, drohe eine Klage vor dem EuGH, hieß es damals. Zwar gab es bei der NoVA im vergangenen Jahr mit Inkrafttreten des Bonus-Malus-Systems hinsichtlich des CO2-Verbrauchs Änderungen. Die grundsätzliche Mehrwertsteuereinnahme wurde dabei aber nicht geändert.

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