Kein Haftbefehl ausgeschrieben

"Betreiben der USA in dem Fall nicht sehr groß".
Der am Samstag in der Schweiz verhaftete Starregisseur Roman Polanski ist zuletzt am 16. September bei der Premiere des Musicals "Tanz der Vampire" in Wien gewesen.

Dass der seit 2005 per internationalen Haftbefehl von den USA gesuchte Filmemacher hierzulande unbehelligt blieb, erklärte ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner damit, dass diesbezüglich noch Fragen offen gewesen seien.

Nach polnischem Recht verjährt
In solchen Fällen werde zunächst mit den "primär Betroffenen" Kontakt aufgenommen, sagte Ministeriumssprecher Paul Hefelle zur APA. Bei dem US-Haftbefehl für Polanski seien die ersten Ansprechpartner Frankreich und Polen gewesen, jene Länder also, deren Staatsbürgerschaft er besitzt.

Vonseiten Polens sei der österreichischen Justiz beschieden worden, dass der Fall nach dortigem Recht bereits verjährt sei, an Frankreich seien noch Rückfragen offen geblieben, die bis dato nicht geklärt wurden.

Zielfahndung in der Schweiz
"Es hat in keinem europäischen Land einen Haftbefehl gegeben", sagte Hefelle. "Es sieht auch so aus, dass das Betreiben der USA in dem Fall nicht sehr groß war."

Dass Polanski am Wochenende in der Schweiz festgenommen wurde, erklärte der Sprecher damit, dass dort offenbar eine Zielfahndung durchgeführt worden sei. Offenbar hätten die USA der Schweiz auch weitere Unterlagen zukommen lassen. Polanski habe schließlich in der Schweiz auch ein Haus besessen.

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