Der Influenza-Pandemieplan

Maßnahmen bei massivem Ausbruch der Krankheit.
Der österreichische Influenza-Pandemieplan geht in Anlehnung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von sechs Warnstufen aus. Bei Phase sechs wird vom Ausbruch einer Pandemie ausgegangen, sprich der "zunehmenden und anhaltenden Ausbreitung in der Bevölkerung".

Dabei werden vier Stufen unterschieden: eine Pandemie außerhalb Österreichs (1), in Österreich oder Nachbarstaaten (2), das Ende der Pandemie (3) und weitere Erkrankungswellen (4). Im Folgenden werden Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden, sollte es in Österreich zu einem massiven Ausbruch der Influenza kommen.

Herstellung des Impfstoffes
Durch das Ausrufen der Phase sechs soll laut dem Plan mit der Herstellung des Impfstoffs gegen die Schweinegrippe begonnen werden. Im konkreten Fall fehlt aber die entsprechende Empfehlung der WHO, auch Österreichs Experten sehen derzeit keinen Handlungsbedarf bei der Produktion eines Impfstoffs. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) PharmMed wird aber normalerweise gleichzeitig mit der Zulassung und Freigabe der Vakzine beauftragt.

Krisenstab muss dauerhaft arbeiten
Im Bereich des Gesundheitsministerium muss der Krisenstab nicht mehr nur in Bereitschaft stehen, sondern dauerhaft arbeiten. Spätestens bei Stufe sechs nimmt das Ressort außerdem Kontakt mit dem Impfstoffhersteller - im Fall Österreichs Baxter - auf. Geplant ist, eine frühe Versorgung mit Vakzinen sicherzustellen.

Versorgung mit Medikamenten
Die Aufgaben der Landessanitätsdirektion bzw. Landesgesundheitsbehörden werden ebenfalls erweitert: Die Pläne der einzelnen Bundesländer für die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten werden aktiviert, gleichzeitig muss laut Plan die Struktur für einen raschen Einsatz eines Schweinegrippe-Impfstoffs geschaffen werden.

Das Gleiche gilt für die Verteilung von Neuraminidase-Hemmern wie Tamiflu und Relenza, die auch zur Prophylaxe als Schutz vor einer Ansteckung mit H1N1 eingenommen werden können. Die Bundesländer müssen eine Abgabe an die Bevölkerung in die Wege leiten.

Informationsweitergabe
Neben der nationalen Informationsweitergabe ist ab Stufe sechs auch eine direkte Kommunikation mit der Bevölkerung - beispielsweise über den Pandemieplan - vorgeschrieben. Auch Reiseinformationen werden verpflichtend.

In Österreich werden auf Flughäfen bereits seit 27. April Flugblätter verteilt. Die Spitäler müssen weiterhin ihre Pläne für Katastrophen, Personalverfügbarkeit und Schutzbekleidung prüfen. Einbezogen werden ab Phase sechs erstmals auch ärztliche Bereitschaftsdienste.

Die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass alle Krankenanstalten, Ärzte, Apotheker sowie Rettungs- und Krankentransportdienste die notwendigen Informationen über die Pandemiesituation erhalten. Gleichzeitig sollen die Landesstellen einen Beitrag zu Überwachung der Ursachen und Folgen von Infektionen (epidemiologische Surveillance) leisten.

Übergeordnet sind damit die nationalen Referenzzentren - sprich die Labors - seit der Phase eins betraut. Ihre Schlussfolgerungen aus der Surveillance müssen die Zentren unverzüglich an die Gesundheitsbehörden melden.

Freigabe von Tamiflu für Prophylaxe
Erreicht die Pandemie Österreich bzw. Nachbarländer, tritt Level zwei in Kraft: Zum Krisenstab werden dann weitere Experten hinzugezogen. Dieses Team entscheidet über die Freigabe der Tamiflu-Vorräte zur vorbeugenden Einnahme sowie die Impfstoffvergabe. Die Kosten für die Neuraminidase-Hemmer übernehmen ab diesem Zeitpunkt die Sozialversicherungsträger.

Meldepflicht vorgeschrieben
Die Bevölkerung soll bei einer Pandemie im Inland über Symptome, Übertragungswege und empfohlene Verhaltensweisen informiert werden. Spätestens bei Pandemieausbruch im Inland muss eine Meldepflicht für die Schweinegrippe eingeführt werden.

Das Gesundheitsministerium hat bereits am 27. April eine entsprechende Verordnung herausgegeben, die auf Basis des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950 eine Meldepflicht für Verdachtsfälle, Erkrankungen und Todesfälle vorsieht.

Richtlinien für Ärzte und Apotheker
Für Ärzte und Apotheker müssen genaue Richtlinien ausgearbeitet werden, der offizielle Informationsaustausch wird auf Schulen, Bestattungsunternehmer und Friedhofsverwaltungen ausgeweitet.

Die Bundesländer organisieren die Verteilung von Tamiflu und die Durchführung von Schutzimpfungen - gestaffelt nach priorisierten Zielgruppen. Die Notfallpläne in den Spitälern treten in Kraft.

Das Ende der Pandemie
Phase drei - das Ende der Pandemie - muss vom Gesundheitsministerium erklärt werden. Schutzimpfungen werden aufgrund möglicher neuerlicher Erkrankungswellen weiter durchgeführt.

Tritt, wie Phase vier beinhaltet, ein neuer Ausbruch der Schweinegrippe auf, gelten dieselben Maßnahmen wie bei Phase zwei. Berücksichtigt werden aber neue Erkenntnisse durch die ersten Infektionen und die Summe der noch vorhandenen Impfstoffmengen.

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