Die Werte waren allerdings weit entfernt von deutschen Resultaten (0,4 Mikrogramm Kokain pro Liter): "Die Ergebnisse schwanken rund um die Nachweisgrenze", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium.
Äußerst geringe Dosis
Insgesamt lagen zwölf Messergebnisse aus zwei Produktionschargen vor. Laienhaft gesagt und symbolisch gesprochen hatten die hochsensiblen Instrumente bei den einzelnen Proben einmal angeschlagen, dann wieder nicht.
Die Schwankungen seien nicht genau quantifizierbar und generell abhängig von der jeweiligen Entwicklung der Messgeräte - das zeige auch die Komplexität des Themas, hieß es. Damit tut sich nun eine rechtliche Lücke auf. Experten aus verschiedenen Bereichen sollen nun eine Lösung finden.
Ausnahmeverordnung möglich
Denn mit dem Fund von Kokainspuren in Cola steht man vor einem neuen Problem an der Schnittstelle zwischen Lebensmittelrecht und Suchtmittelgesetz: Auch wenn die gefundene Menge nicht gesundheitsgefährdend ist oder süchtig macht, fällt Kokain unter das Suchtmittelgesetz.
Dem könnte man mit einer Ausnahmeverordnung aufgrund des Suchtmittelgesetzes wie z. B. beim Hanf entgegentreten, erklärte Lebensmittelexpertin Petra Lehner aus dem Gesundheitsministerium im APA-Gespräch.
EU-weites Vorgehen "sinnvoll"
Dazu könnte die Formel der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) zum Einsatz kommen, die für dekokainierte Kokablattextrakte den "GRAS"-Statuts (Generally recognized as safe) zur Verwendung in Lebensmitteln erteilt hat.
Das dekokainierte Extrakt darf folglich in Lebensmitteln eingesetzt werden, wenn unter Anwendung einer festgelegten Analysemethode weniger als 0,1 Prozent Kokain enthalten sind. Sinnvoll wäre natürlich ein EU-weit gemeinsames Vorgehen, meinte Lehner.
Wieso Kokablätter verwendet werden
Warum verwendet man überhaupt ein Extrakt aus echten Kokablättern? Ziel sei gewesen, ein Cola aus 100 Prozent natürlichen Inhaltsstoffen zu entwickeln, erklärte Red Bull auf APA-Anfrage.
"Dazu ist das typische Aroma des Kokablatts unbedingt erforderlich. Wir konnten dies aber nur erreichen, indem wir ein echtes Blattextrakt verwendeten." Dem seien zuvor aber natürlich alle Betäubungsstoffe wie eben auch Kokain entzogen worden.
Wo ist noch "Koks" enthalten?
Laut Lehner soll nun auch erhoben werden, welche Produkte noch betroffen sein könnten: "Es ist ja nicht Red Bull das Problem, sondern das Kokablattextrakt." So könnten Spuren z. B. auch in anderen Cola-Getränken und Zuckerln zu finden sein.
Schon der reine Energy-Drink von Red Bull hatte zu Beginnzeiten wegen seines Taurin- und Koffeingehalts für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. In Frankreich ist das Getränk erst seit dem Vorjahr frei verkäuflich. Diverse Empfehlungen, das süße Getränk nicht mit Alkohol zu mischen, dürften den Absatz in der heimischen Diskothekenlandschaft wohl zusätzlich angekurbelt haben.
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