Gebrauch seit Februar 2008 gestoppt

Taser wurde in Österreich bisher zwölfmal eingesetzt
Der Taser-Einsatz wird wieder erlaubt. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lässt den Gebrauch des Elektroschockgeräts im Strafvollzug nun wieder zu. Ab Juni dürfen Taser von besonders geschulten Justizwachebeamten wieder verwendet werden.

Zwei Jahre waren sie in Gebrauch, bis Bandion-Ortners Vorgängerin Maria Berger (SPÖ) den Taser-Einsatz im Februar 2008 nach heftigen Protesten von Menschenrechtsorganisationen aussetzte. Amnesty International warnte vor Missbrauch und gesundheitlichen Schäden.

Schutz für Justizwache
Zwölf Einsätze wurden durch eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums untersucht. Mit der erneuten Zulassung des Tasers gebe es aber nun neue Auflagen, die den Empfehlungen von Amnesty International entsprechen, betonte die Ministerin am Donnerstag.

Sie sieht darin eine Hilfe, um die Sicherheit in den Haftanstalten zu gewährleisten und auch die Mitarbeiter der Justizwache zu schützen.

Der Taser ersetze nicht die Dienstwaffe. Er sei vielmehr in bestimmten Gefahrensituationen die bessere Lösung, um Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Strafvollzug aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, sagte sie.

Seit 2005 im Einsatz
Schon früher - der Taser wurde im November 2004 zugelassen und seit Sommer 2005 eingesetzt - seien die Justizwachebeamten zur Verhältnismäßigkeit, also zum Einsatz des gelindesten Mittels, verpflichtet gewesen.

Der Taser darf nur nach Genehmigung durch die Anstaltsleitung von besonders geschultem Personal eingesetzt werden.

Voraussetzung: Ärztliche Betreuung
Neue Auflagen sind laut Bandion-Ortner, dass der "Getaserte" von einem Arzt untersucht wird und ihm psychologische Betreuung angeboten werden muss. Bei jedem Einsatz muss ein Arzt mit Notfallkoffer und Defibrillator anwesend sein.

Zur Risikominimierung muss für alle Insassen festgestellt werden, ob sie einer Risikogruppe - schwere Herz- oder Atemwegserkrankung, Drogensucht, psychische Erkrankung - angehören. Ist das der Fall, darf der Taser nur eingeschränkt, also in Fällen der Notwehr, bei Aufruhr, zur Verhinderung der Flucht und Wiederergreifung, angewandt werden.

Automatische Video- und Audioaufnahme
Der Einsatz des Tasers soll künftig automatisch mit Video- und Audioaufnahmen gesichert werden - um die Dokumentation zu verbessern. Die Auswertung der Daten erfolgt durch die Dienstbehörde.

Vor jedem Einsatz muss der Betreffende gewarnt werden. Diese Warnungen haben schon früher durchaus Wirkung gezeigt: 209-mal wurde zwischen Sommer 2005 und Februar 2008 der Taser mitgeführt, 19-mal der Gebrauch angedroht und zwölfmal kam es dann auch dazu.

Abschürfungen und Prellungen
Bleibende Schäden gab es nicht. In neun Fällen gab es allerdings Verletzungen durch den Sturz des "Getaserten" - Hautabschürfungen, Rissquetschwunden und Prellungen. Denn wird man von einem Taser getroffen, wird man durch eine unwillkürliche Lähmung der Skelettmuskel für kurze Zeit bewegungsunfähig.

Dabei kommt elektrischer Strom mit 0,5 Milliampere zum Einsatz. Ab zehn Milliampere über mehr als zwei Sekunden ist Strom für den Menschen schädlich.

Einsatz umstritten
Die FPÖ begrüßte den Wiedereinsatz des Tasers. Nicht alle sind aber von der Unschädlichkeit des Elektroschockers überzeugt. Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, bezeichnete die Wiedereinführung als "menschenrechtspolitischen Rückschritt".

Die UNO stufte den Taser als Folterinstrument ein. Laut AI starben in den USA zwischen 2001 und August 2008 334 Menschen in Zusammenhang mit Taser-Einsätzen, die auch Brechreiz, Krämpfe, Ohnmacht und Herzrhythmusstörungen hervorrufen können.

Erst vor wenigen Wochen wurde die New Yorker Polizei mit einer Millionenklage konfrontiert. Nach dem Tod eines 35-Jährigen infolge des Einsatzes der Elektroschockpistole verlangten die Angehörigen zehn Millionen Dollar Entschädigung und eine Änderung der Bestimmungen für den Einsatz dieser Waffen.

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