Die Höhe der Prämie beträgt 1.500 Euro für das alte, noch fahrtüchtige Fahrzeug und soll bis Jahresende gelten - es sei denn, die vom Staat für die Maßnahme vorgesehenen 22,5 Millionen Euro sind bereits zuvor aufgebraucht.
Die Voraussetzungen
Als Voraussetzung für den Erhalt der Schrottprämie gilt neben dem Kauf eines neuen Fahrzeugs der Schadstoffklasse Euro-4, dass das alte Fahrzeug vor dem 1. Jänner 1996 zugelassen wurde und ein gültiges Pickerl hat.
Es muss außerdem ein Jahr vor der Abmeldung ununterbrochen auf den Verkäufer angemeldet gewesen sein.
Händler für Abwicklung verantwortlich
Der ARBÖ hat darauf hingewiesen, dass das Pickerl (nach Paragraf 57a) bis zum Ablauf des vierten für die Begutachtung vorgesehenen Kalendermonats gilt. Wenn das Pickerl im April 2009 abläuft, gilt es also noch bis August.
Die Abwicklung der Verschrottung erfolgt über den Händler, dem das alte Auto abgeliefert werden muss. Der Fahrzeughändler organisiert dann die Wiederverwertung und die nötige Verschrottungsbestätigung. Er prüft die Ansprüche auf die Prämie und steht dafür auch gerade, so der ARBÖ.
Die Verschrottungsprämie gilt auch beim Kauf von Vorführwagen und bei geleasten Autos. Wichtig ist laut ARBÖ, dass das Auto auf den Leasing-Nehmer zugelassen ist. Wie das Auto gekauft wurde (Leasing, Kredit), ist bei der Verschrottungsprämie egal. Sowohl das alte als auch das neue Fahrzeug müssen auf dieselbe Person zugelassen sein. Die Prämie kann nur von Privatpersonen - im Inland - in Anspruch genommen werden, gilt also nicht für Firmenautos.
Vignette wird ersetzt
Zudem brauchen sich Interessenten keine Sorgen um die Jahresvignette machen, die auf dem alten Auto klebt.
Die ASFINAG hat sich laut ARBÖ dazu bereiterklärt, das Autobahnpickerl für verschrottete Fahrzeuge zu ersetzen. Dazu müssen die nötigen Unterlagen per Post an die ASFINAG nach Salzburg geschickt werden.
Wie sich die Prämie aufteilt
Die Prämie in der Höhe von 1.500 Euro teilt sich nach Angaben des ARBÖ folgendermaßen auf: Die Hälfte (750 Euro) zahlt der Staat, 180 Euro der Autohändler, 500 Euro die Autoimporteure und 70 Euro die Verschrottungsunternehmen.
Die Ökoprämie wird vom Finanzamt an den Käufer des Neuwagens überwiesen - unabhängig davon, wo man den Neuwagen kauft.
ÖAMTC ortet Verunsicherung
Der ÖAMTC ortete indes bereits im Vorfeld Unsicherheiten für Autokäufer. So sei die Kalkulationsspanne mancher Händler sehr klein und die Versuchung, die Kosten zu kompensieren, groß, kritisierte der ÖAMTC in einer Aussendung.
Beim ÖAMTC rufen nach Eigenangaben verunsicherte Clubmitglieder an, denen Autohändler zwar die "offizielle" Prämie anbieten, den Anteil der Kfz-Wirtschaft dafür aber auf den Kaufpreis aufschlagen bzw. von einem bereits vereinbarten Rabatt wieder abziehen.
"Damit der programmierte Ärger ausbleibt, müssen dringend Spielregeln für die Händler aufgestellt werden, die vernünftigerweise vom Fachverband kommen müssen", urgierte ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.
Selbstredend sollten diese Vereinbarungen mit den Importeuren abgestimmt werden.
Was geschieht nach dem 31. Dezember?
Unklarheiten gibt es laut Autofahrerclubs zudem beim weiteren Verlauf der Prämienauszahlung.
Sowohl der ÖAMTC als auch der ARBÖ treten dafür ein, dass die Aktion nach dem derzeit vorgesehenen Stichtag zum 31. Dezember 2009 fortgeführt wird, wenn von den 45 Millionen Euro aus dem Verschrottungsprämientopf noch Geld übrig sein sollte.
Links:
- Ökoprämiengesetz (Finanzministerium)
- ARBÖ
- ÖAMTC