Althaus muss 33.000 Euro zahlen

Die Verhandlung wurde offenbar aus mehreren Gründe so kurzfristig angesetzt.
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist am Dienstagabend von einem österreichischen Gericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden. Ein Strafmaß bis zu einem Jahr Haft wäre allerdings möglich gewesen. Der Umstand, dass keine für möglich gehaltene teilbedingte Haftstrafe verhängt wurde, wurde mit Einsicht und Reue erklärt.

Darüber hinaus muss Althaus dem Ehegatten des Unfallopfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Anwalt von Althaus habe im Namen seines Mandaten das Urteil angenommen, sagte die Sprecherin des Gerichtes, Sabine Anzenberger. Der Staatsanwalt habe das noch nicht getan. Das Urteil sei daher noch nicht rechtskräftig, sagte die Sprecherin.

Ist es rechtskräftig, gilt Althaus zwar als vorbestraft, aber in auskunftsbeschränkter Form: Nach österreichischem Recht würde er im Leumundszeugnis als unbescholten gelten.

"Es tut ihm sehr leid"
Es tue Althaus sehr leid, was passiert ist, so Althaus' Anwalt Walter Kreissl. Althaus habe aber keine Erinnerung an den Unfall selbst. Wie der Rechtsvertreter sagte, habe er ein paar Tage vor dem Prozess mit Althaus gesprochen: "Er ist geschäftsfähig, gibt klare Antworten und Anweisungen."

Wie auch der Anwalt der Familie des Opfers, Alexander Rehrl, bestätigte, sei man zuversichtlich, eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf Schadenersatz zu erzielen.

Althaus: Stehe zu meiner Verantwortung
Althaus bekräftige nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe seine Verantwortung für den Skiunfall. "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann", heißt es in einer am Dienstag von der Erfurter Staatskanzlei verbreiteten Erklärung des schwer verletzten Regierungschefs.

Althaus hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde von Beata C. wahre. "Wichtig ist mir, dass sich zumindest der materielle Ausgleich gegenüber den Hinterbliebenen nicht verzögert."

Die Begründung des Richters
Richter Thomas Priebsch begründete das Urteil damit, dass man mit einer Geldstrafe ausgekommen sei, weil keine Erschwernis-, aber zahlreiche Milderungsgründe wie ein reumütiges Geständnis vorlägen. Letztlich könne keine Strafe so schwerwiegend sein wie die psychische Belastung, wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen habe, sagte der Richter.

Überraschende Beschleunigung
Das gerichtliche Nachspiel des tödlichen Skiunfalls hatte am Dienstag eine überraschende Beschleunigung erfahren.

Der Verteidiger des CDU-Politikers beantragte unter Hinweis auf die geklärten Umstände und die Geständigkeit seines Mandanten die kurzfristige Ansetzung der Hauptverhandlung am gleichen Tag, dem der Richter auch stattgegeben hat. Damit wollte man offensichtlich dem Medienrummel am Bezirksgericht Irdning entgehen - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Antrag um 13.30 Uhr gestellt
Es war ein überraschender Schachzug von Anwalt Kreissl: Er stellte um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht den Antrag gemäß Paragraf 451 Abs. 3 der StPO, der es dem Richter anheimstellt, mit Einverständnis aller Beteiligten derart kurzfristig die Hauptverhandlung anzuberaumen.

Die Medieninformation durch die Sprecherin des Landesgerichts Leoben erfolgte dann um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Medienöffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr im obersteirischen Ort anberaumten Prozess gleichkam.

Althaus will sich Wiederwahl stellen
Die gewählte Vorgangsweise dürfte eine Reaktion auf das drängende Informationsbedürfnis vor allem der deutschen Medien sein. Auch hätte die Verhandlung in den Wahlkampf fallen können.

So hatte es im Boulevard immer wieder Spekulationen gegeben, und die Frage der politischen Zukunft des selbst bei dem Unfall schwer verletzten Ministerpräsidenten, der sich am 30. August der Wiederwahl stellen soll, beschäftigt die Öffentlichkeit nicht nur in Thüringen.

CDU steht hinter Althaus
"Die CDU Thüringen steht zu Dieter Althaus. Er ist und bleibt unser Spitzenkandidat und wird in die Politik zurückkehren", sagte CDU-Sprecher Heiko Senebald.

"Damit sind alle Spekulationen beendet", sagte er am Dienstagabend in Erfurt. Besonders erleichtert sei man darüber, dass mit dem Urteil trotz Vorstrafe kein Eintrag in das Strafregister verbunden sei.

Frau starb bei Zusammenstoß
Der Skiunfall hatte sich am frühen Nachmittag des 1. Jänner auf der Riesneralm ereignet. Der Politiker war mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt.

Während Althaus mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus Schwarzach geflogen wurde, wurde die Frau - sie hatte keinen Helm getragen - mit schweren Kopfverletzungen ins nahe Rottenmann geflogen, wo nur noch ihr Tod festgestellt werden konnte.

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