Das geht laut dem deutschen Nachrichtenmagazin "Spiegel" aus dem technischen Gutachten für die Staatsanwaltschaft Leoben hervor. Die Behörde wollte das Gutachten nicht kommentieren, drohte jedoch dem Magazin wegen des Berichts darüber mit rechtlichen Schritten.
Keine Aussage über Schuld
In dem Magazinbericht wurde vermerkt, dass sich der Sachverständige zur Schuldfrage nicht äußert. Das ist allerdings nicht verwunderlich. Die Rechtsordnung verbietet Gutachteraussagen über die Schuldfrage, da genau das eben Sache des Gerichts ist.
Ein Gutachten, das einem Unfallbeteiligten Schuld zuweisen würde, dürfte umgekehrt vor Gericht gar nicht verwendet werden. Über den Unfallhergang lässt die Expertise laut dem Bericht des "Spiegel" aber keine Zweifel mehr offen.
Frau hatte keine Chance
Demnach ergab die Auswertung des polizeilichen Unfallberichts, des rechtsmedizinischen Befunds und einer Besichtigung des Unfallorts, dass für die Frau keine Chance bestanden habe, den Unfall "etwa durch Ausweichen" zu verhindern.
Der Unfall passierte an einer Pistenkreuzung. Die Frau war auf der Panorama-Abfahrt unterwegs, Althaus hatte die anspruchsvollere "Sonnige" gewählt. Die Mutter eines Kleinkindes verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus, Althaus überlebte mit schweren Kopfverletzungen.
Absperrnetz umfahren
Althaus sei mit etwa 40 km/h von seiner Piste in die Panorama-Abfahrt eingebogen, wird aus dem Gutachten zitiert. Das Tempo war damit so hoch, dass er noch knapp 15 Meter bergauf fuhr. Die Frau fuhr demnach mit etwa zehn km/h und damit deutlich langsamer den Hang hinab.
Althaus habe ein Absperrnetz, das aus Sicherheitsgründen über einen Teil der Panorama-Piste gespannt sei, umkurvt und sieben Meter dahinter die Frau in einem Winkel von etwa 90 Grad getroffen, heißt es laut dem Bericht in dem zehnseitigen Gutachten.
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