Kritik am Höchstgericht

Obama und McCain bei Todesstrafe auf einer Linie.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch gegen die Todesstrafe für pädophile Gewalttäter entschieden. Der demokratische Präsidentschaftskandidat Barack Obama hingegen befürwortet sie wie auch sein Mitbewerber, der Republikaner John McCain.

"Abscheuliches Verbrechen"
Er stimme nicht mit dem obersten Gericht überein, sagte der schwarze Senator in Chicago. Die Vergewaltigung eines kleinen Kindes sei ein "abscheuliches Verbrechen". Wenn ein Bundesstaat das entscheide, sollte er solche Täter zum Tode verurteilen können, sagte Obama.

"Verdient schwerste Strafe"
Nach Obama sprach sich auch McCain für die Todesstrafe für Kinderschänder aus. Er erklärte, es sei "zutiefst beunruhigend", dass es in den USA Richter gebe, die die Vergewaltigung eines Kindes nicht als abscheulichstes Verbrechen ansähen, das "die schwerste Strafe verdient".

Nur bei Mord, Hochverrat und Spionage
Das höchste Gericht hielt fest, die Todesstrafe für pädophile Gewalttäter verstoße gegen den in der Verfassung verankerten Grundsatz, wonach es keine "grausame und außergewöhnliche Bestrafung" geben dürfe.

Es machte mit seinem Urteil zugleich generell klar, dass Verbrechen gegen Einzelpersonen nur dann mit dem Tode bestraft werden können, wenn es sich um Mord handelt. Im Fall von Hochverrat und Spionage bleibt die Todesstrafe damit aber erlaubt.

Bisher in fünf Bundesstaaten erlaubt
Im Mittelpunkt des Rechtsfalls stand ein 43-Jähriger im US-Staat Louisiana, der wegen Vergewaltigung seiner achtjährigen Stieftochter zum Tode verurteilt worden war. Insgesamt haben bis jetzt fünf US-Staaten diese höchste Strafe erlaubt, wenn das Vergewaltigungsopfer ein Kind ist.

Im Gegensatz zu Louisiana durfte die Todesstrafe in den übrigen vier Staaten - Montana, Oklahoma, South Carolina und Texas - aber nur dann verhängt werden, wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt. Seit 1969 ist in den USA niemand mehr hingerichtet worden, der keinen Mord begangen hat.

Todesstrafe "nicht angemessen"
Das mit Spannung erwartete Urteil des Gerichts fiel mit fünf zu vier Stimmen knapp aus. Der gemäßigte Richter Anthony Kennedy schrieb in der Begründung, dass die Todesstrafe auf die "schlimmsten" Verbrechen begrenzt werden müsse.

Diese bestünden darin, anderen Menschen das Leben zu nehmen. Die Todesstrafe sei keine "angemessene" Strafe für Kindesvergewaltiger, so groß das Leid der Betroffenen auch sei.

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