Vorgeworfen wurde Kobal Nötigung und Körperverletzung, weswegen dieser auch zu vier Monaten bedingter Haft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt wurde. Damals hatte er noch ausgesagt, den ehemaligen Pressesprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, "aus Angst vor einer Rauferei" aus einem Lokal entfernt zu haben.
Diese Angaben widerrief Kobal nun im Wiener Straflandesgericht. Auf die Frage des Richters, warum er bisher anders ausgesagt hatte, erwiderte er: "Das ist relativ leicht zu beantworten. Der Herr Westenthaler war mein Auftraggeber, und ich wollte ihn schützen."
"Falsch ausgesagt"
Westenthaler wies die Vorwürfe nicht nur als Falschaussage zurück, sondern berichtete zuvor von "Erpressungsversuchen" Kobals, nachdem man das Dienstverhältnis gelöst hatte, weil - so das BZÖ - der Leibwächter der Partei seine Vorstrafen verschwiegen hatte.
Kobal habe darauf per Mail und telefonisch 9.000 Euro verlangt und bei Nichtbezahlung angedroht, er werde "mich politisch umbringen", sagte Westenthaler im Gerichtssaal.
"Nicht mehr miteinander geredet"
Kobal widersprach dieser Darstellung. Sein getrübtes Vorleben habe das BZÖ nicht interessiert: "Wir haben nicht einmal darüber gesprochen."
Das Dienstverhältnis mit Westenthaler sei einvernehmlich gelöst worden, "weil wir nicht mehr miteinander konnten. Es hat zwischenmenschlich nicht mehr gepasst. Ich hatte keine Lust mehr, ich hatte Motivationsmangel."
Westenthaler habe ihm beim Einstellungsgespräch jedoch das Weiterbezahlen von drei Monatsgehältern ab Kündigung versprochen, und da Kobal pro Monat immerhin 6.000 Euro plus Umsatzsteuer verdient habe, habe er dieses Geld verlangt.
Streit über Prozesskosten
Außerdem habe das BZÖ versprochen, in seinem Prozess in der "Prügelaffäre" die Verfahrens- und Anwaltskosten zu übernehmen. Auch diese Forderung sei noch offen gewesen.
Letzteres wies Westenthaler entschieden zurück. Diese angeblichen Forderungen hätten nicht mehr existiert, Kobal habe auch keine Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen vorweisen können.