Dieser Betrag sei die gesetzliche Obergrenze für den Hauptmietzins von Substandardwohnungen. Um ein Haus zu erhalten, seien monatlich aber bis zu 14 Euro pro Quadratmeter aufzuwenden.
"Privilegierte Altmieter"
"Manche privilegierte Altmieter zahlen Billigstmieten von nur 73 Cent pro Quadratmeter", so Noszek. Gerade Häuser mit schlecht ausgestatteten Wohnungen hätten aber meistens den größten Bedarf an Sanierungsmaßnahmen und damit höhere Baukosten.
Für diese Häuser seien die Mieten jedoch stark eingeschränkt, und es sei nicht möglich, mit den Einnahmen die Gebäude zu erhalten, so Noszek.
14 Euro Erhaltungskosten
Um ein Haus zu erhalten und um dieses auch künftig zeitgemäß vermieten zu können, seien monatlich bis zu 14 Euro, ohne Standardanhebung mehr als acht Euro pro Quadratmeter aufzuwenden, so Noszek.
Dieser Betrag setzt sich laut Aussendung aus folgenden Punkten zusammen: Instandhaltung (1,37 Euro), Erhaltung der Substanz (4,26 Euro), Anpassung an Normen und Standards (2,62 Euro) sowie Standardanhebung von Kategorie D auf Kategorie A (5,95 Euro).
AK: "Maßlos und gierig"
Die Arbeiterkammer (AK) bezeichnete die Forderung als "maßlos und gierig". Es sei lächerlich, wenn die Hausherren von Privilegien der Mieter redeten, so die AK in einer Aussendung. Allein durch die Erhöhungen der Mieten wegen der "überaus hohen Inflationsraten ergeben sich Extraprofite für Zinshausbesitzer".
Zusätzlich gebe es "enorme Wertsteigerungen" bei Zinshäusern. Die Zinshauspreise hätten sich in zehn Jahren verdoppelt, so eine AK-Auswertung der Kaufpreissammlung der Stadt Wien. Nur für eine unbrauchbare Kategorie-D-Wohnung sei die Miete mit netto 73 Cent pro Quadratmeter begrenzt.
Renovierungen der Mieter nicht berücksichtigt
Wenn Mieter diese Wohnung aber herrichteten, erhielten sie bei Auszug nach zehn Jahren für ihre Investitionen überhaupt nichts mehr. Der Hausherr könne sie aber dann zu den überhöhten Richtwertmieten an den nächsten Mieter vermieten, ohne einen Cent investiert zu haben, sagt die AK.
Die Kosten für Erhaltungsarbeiten könne der Zinshausbesitzer, wenn die Mietzinsreserve nicht ausreicht, auf die Mieter umlegen und deren Miete oft um ein Vielfaches erhöhen, so die AK.
Zweifel an genannten Kosten
Da die Mietzinsreserve nur den Saldo der Mieteinnahmen der letzten zehn Jahre umfasst und der Vermieter zusätzlich davon 35 Prozent für seine persönliche Einkommensteuer und 20 Prozent Investitionsprämie absetzen kann, müsse der Vermieter nur wenig von den gesamten Mieteinnahmen für Sanierungsinvestitionen einsetzen, so die AK.
Die vom Haus- und Grundbesitzerbund genannten "Fantasiezahlen" für die Sanierung von Zinshäusern könnten sich höchstens auf Fälle beziehen, in denen jahrzehntelang aus spekulativen Gründen eine ordentliche Erhaltung verabsäumt worden sei und jetzt eine Luxusverbesserung vorgenommen werde.
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