Kein Rückzug ins Private
Gesellige Raucher werden sich zwar vermutlich wieder verstärkt in Privaträumen treffen und dort gemeinsam mit Freunden qualmen, was das Zeug hält. Doch vielen ist das zu wenig.
Das Stammlokal ersetzt die eigenen vier Wände nicht. Biertrinken, Musikhören und Rauchen außerhalb des Wohnzimmers gehören für sie unbedingt zusammen.
Rauchen im Club
Nun gibt das trendbewusste Magazin der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vor, was bald der letzte Schrei in München, Passau & Co. werden könnte: Das Magazin verlost eine Raucherparty.
Ein Lokal wird für einen Freundeskreis von 50 Personen angemietet, eine junge Frau mit einem Bauchladen bietet die ganze Nacht Feuer und Zigaretten.
Lokale als Vereinszweigstellen
Ein Modell mit Signalwirkung, denn die Sorge der Raucher teilen viele bayrische Wirte, die um ihre Umsätze bangen. Sie griffen in die juristische Trickkiste - und gründen nun Vereine.
Durch eine Vereinsmitgliedschaft können die Gastronomen ihre Lokale als Zweigstellen kennzeichnen und damit als Vereinslokale geschlossene Rauchergesellschaften bilden.
So wirbt etwa der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) um Mitglieder. "Wir haben schon über tausend Anträge bekommen", sagt Geschäftsführer Heinrich Kohlhuber gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (SZ).
"Keine Laufkundschaft"
"Für eine dauerhaft geschlossene Gesellschaft ist eine echte Mitgliederstruktur erforderlich", gibt Klaus Kirchmann vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) zu Bedenken.
Das setze eine Mitgliedschaft voraus, die nicht einmalig für einen Abend oder erst am Eingang abgeschlossen werden dürfe. Auch Laufkundschaft müsse konsequent ausgeschlossen werden. Raucher könnten aber beispielsweise für einen Euro pro Monat Mitglied im Verein werden.
Eine Vereinssitzung gilt als geschlossene Gesellschaft, wenn daran lediglich Mitglieder teilnehmen. Den Wirten ist es dann freigestellt, das Rauchen zu erlauben.
Nichtmitglieder müssen draußen bleiben
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Wirte mit einem Schild an der Eingangstür oder an der Tür des Nebenzimmers ihre Gäste auf die Tagung einer geschlossenen Gesellschaft hinweisen.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur will nun Ausweise in Form von Plastikkarten herstellen lassen, damit Mitglieder eindeutig identifiziert werden können. Denn sobald Nichtmitglieder im Raum sind, fällt die Veranstaltung unter das Nichtraucherschutzgesetz.
Verfassungsbeschwerde geplant
Kampflos aufgeben wollen die renitenten Wirte ohnehin nicht. Der im Dezember gegründete Verein plant eine Verfassungsbeschwerde: "Wir planen die Einreichung einer Klage in Karlsruhe", so Kohlgruber. Dazu müssten aber die Umsatzzahlen abgewartet werden.
Vorher duschen statt nachher
Erste Lokalaugenscheine im Jänner zeichneten unterdessen ein unterschiedliches Bild in bayrischen Lokalen. Über die bessere Luft freuen sich viele Gäste, doch lässt sich auch darüber streiten. Denn nun rieche es mehr nach Fett und Essen statt nach Rauch, sagen sie. Früher mussten die Leute hinterher duschen", folgert ein Lokalbesitzer. Weil Schweiß nun nicht mehr von Qualm überdeckt werde, "müssen sie das halt jetzt vorher tun".
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