MEL will die Strafe mit Rechtsmitteln bekämpfen und warf der FMA schwere Verfahrensmängel vor. Auf MEL kommt aber in jedem Fall Ungemach zu - in Form von Privatklagen.
"Position der Anleger gestärkt"
Wie die "Presse" berichtet, hat sich durch den Strafbescheid die Situation der vom Kurssturz der MEL-Aktie betroffenen Anleger deutlich verbessert: "Wenn nun schwarz auf weiß festgestellt wurde, dass bei der MEL rechtswidrig gehandelt wurde, verstärkt das die Position der Anleger", betonte ein Jurist im Gespräch mit der Zeitung.
Am MEL-Zertifikat war vor allem kritisiert worden, dass es mit einer massiven Anzeigenkampagne und über Anlageberater an ein breites Publikum verkauft wurde, das keine Erfahrung mit Aktien hat. Der Werbespruch lautete: "So sicher wie ein Sparbuch". Rund 150.000 Anleger schlugen zu.
Klagen noch heuer?
Wie die "Presse" berichtet, meldeten sich beim Prozessfinanzierer Advofin bisher 2.300 geschädigte MEL-Anleger. Auch Advofin-Vorstand Franz Kallinger sehe nun weit bessere Chancen auf Schadenersatz für die Anleger. Die Klagen gegen MEL sollen demnach noch heuer eingebracht werden.
Advofin will laut "Presse" nur gegen MEL und Personen im MEL-Umfeld vorgehen, nicht aber gegen Finanzberater, die die Aktie verkauft haben. Diese seien ebenfalls getäuscht worden, so Kallinger. Die Arbeiterkammer wolle hingegen möglicherweise auch die Finanzberater ins Visier nehmen.
Erster Schritt für Klagen gesetzt
Auch andere Anlegervertreter sehen sich durch den Bescheid der FMA gestärkt, berichtet der "Standard" (Donnerstag-Ausgabe). "Feuer frei", kommentierte Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, der zahlreiche Kleinanleger vertritt und laut dem Bericht mit dem Interessenverband der Anleger kooperiert.
Er habe den ersten Schritt für Klagen gegen die Meinl Bank gesetzt und Julius Meinl über die "Inanspruchnahme von Behörden" in Kenntnis gesetzt.
Über Böhmdorfer 3,95 Millionen
Böhmdorfer, der dem Vernehmen nach mit dem deutschen Prozessfinanzierer Juragent arbeitet, listet in seinem 32-seitigen Schreiben an "Herrn Lic. oec. HSG Julius Meinl" eine Wertminderung von 3,95 Milliarden Euro auf, die die Anleger durch den Kurseinbruch seit Juli erlitten hätten. Der sei durch den Rückkauf eigener Anteile "zum Teil bewirkt, zum Teil verstärkt" worden, berichtet der "Standard".
Dazu kämen zahlreiche Finanzberater, die Meinl für ihre eigenen Verluste oder die ihrer Kunden verantwortlich machen. Umgekehrt seien die Vermittler mit potenziellen Klagen ihrer vergrämten Klientel konfrontiert.
Meinl: "Kein kausaler Schaden"
Rechtsexperten teilen die Auffassung, dass mit der nun von der FMA festgestellten Kursmanipulation durch die MEL-Vorstände der Weg für rechtliche Schritte geebnet sei. Die MEL sieht das anders.
Unternehmenssprecher Herbert Langsner verweist laut der Zeitung darauf, dass "man keinen kausalen Schaden nachweisen kann. Allfällige Klagen sind deshalb mehr oder weniger aussichtslos."
Ungemach durch FMA-Prüfung
Auf die Meinl Bank könnte neben der drohenden Entschädigung der Anleger auch noch Ungemach durch die laufende Prüfung durch Notenbank und FMA zukommen, so der "Standard". Der Aufsichtsratspräsident der Meinl Bank, der 83-jährige Walter Jakobljevich, glaubt nicht, dass sich die Entwicklungen rund um die MEL negativ auf die Meinl Bank auswirken werden.
Er selbst denke jedenfalls nicht daran "davonzulaufen, ich bin der, der auch das schwankende Schiff nicht verlässt". Was den "sehr angekratzten Namen Meinl" betreffe, blute ihm das Herz, sagte Jakobljevich zum "Standard". "Der verstorbene Präsident Meinl würde sich im Grabe umdrehen."
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