Wenn man im ÖGB von den Verlusten bei der BAWAG im Jahr 1998 gewusst hätte, wären die Verursacher sicherlich zur Verantwortung gezogen worden, sagte der frühere ÖGB-Vizepräsident und ehemalige Metaller-Gewerkschaftschef. "Wahrscheinlich hätte es ein Köpferollen gegeben", sagte Nürnberger.
Erst 2006 informiert
Auch nach den Verlusten der BAWAG im Jahr 2000 wären die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und neue Führungskräfte in der Bank eingesetzt worden, hätte der ÖGB von den Verlusten damals gewusst, erläuterte der frühere Chef der sozialdemokratischen Gewerkschafter.
Die zuständigen ÖGB-Gremien seien jedoch nicht von den Verlusten informiert worden, er selber habe erst in der ÖGB-Präsidiumssitzung vom 20. März 2006 "in sehr bedrückter Stimmung" von den Verlusten der Bank erfahren.
"Es hätte berichtet werden müssen"
"Hätten Sie gerne etwas davon erfahren?", wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner von dem Zeugen wissen. "Davon können Sie ausgehen", antwortete Nürnberger.
"Wenn es um ein sehr wichtiges Vermögen des ÖGB geht, hätte sicherlich berichtet werden müssen", so Nürnberger. Der Präsident (Fritz Verzetnitsch, Anm.) oder der Aufsichtsratspräsident (Günter Weninger, Anm.) hätten informieren müssen.
Garantieerklärung nur durch Bundesvorstand
Laut dem früheren Spitzengewerkschafter wäre der damalige ÖGB-Chef Verzetnitsch nicht befugt gewesen, zu Jahresanfang 2001 die Garantieerklärung des ÖGB für die Bank abzugeben. Dafür wäre laut Nürnberger nicht einmal das Präsidium zuständig gewesen, sondern der Bundesvorstand, weil dieser für die Verwaltung des ÖGB-Vermögens zuständig sei.
Ein "Köpferollen" hätte gezeigt, dass der Eigentümer in der Lage sei, rasch zu handeln, "dass der Eigentümer seiner Verpflichtung nachkommt und schaut, dass da Ordnung gemacht wird", führte Nürnberger aus. Einen Vertrauensverlust der Kunden durch neue Führungskräfte in der BAWAG hätte er nicht befürchtet.
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