Das Strafenregister in Österreich

Strafen für Verkehrssünder in Österreich.
Während die Sanktionen bei Alkohol am Steuer bundesweit klar in der StVO und im Führerscheingesetz geregelt sind, ist das Ausmaß der Strafen bei einer Tempoüberschreitung je nach Bundesland unterschiedlich.

Während man in manchen Bundesländern bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h mit 70 Euro davonkommt, zahlt man in anderen mindestens 100 Euro, so ÖAMTC-Jurist Hugo Haupfleisch.

Derzeit gilt bei Alkohol am Steuer die 0,5-Promille-Grenze. Bei einem Blutalkoholwert von bis zu 0,8 Promille droht dem Verkehrssünder eine Vormerkung, der Führerschein wird nicht entzogen. Beim ersten Mal muss der Schnellfahrer noch die Mindeststrafe zahlen, je nachdem, wie oft er erwischt wird, wird es teurer, so Haupfleisch.

Strafen für alkoholisiertes Fahren
Auch der Führerschein kann dann schneller weg sein. Was die Strafen für alkoholisiertes Fahren betrifft, reichen diese laut ÖAMTC von 218 bis 5.813 Euro. Führerscheinneulinge müssen zwei Jahre lang immer unter der 0,1-Promille-Grenze liegen.

Von 0,8 Promille bis 1,19 Promille gilt der Lenker automatisch als "fahrunfähig", sagte Haupfleisch. Ihm wird neben einer Geldstrafe der Führerschein für einen Monat entzogen. Ab 1,2 Promille heißt es dann für drei Monate "Führerschein weg", zusätzlich gibt es höhere Strafen und die Verpflichtung zu einer Nachschulung.

Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, zahlt nicht nur wiederum mehr, sondern muss auch vier Monate ohne den rosa Schein auskommen. Zusätzlich muss sich der Alkolenker einer ärztlichen wie auch psychologischen Untersuchung plus Nachschulung unterziehen. "Für alle Strafen gilt natürlich eine folgenlose Alkoholisierung", sagte Haupfleisch.

20 km/h zu schnell - 21 Euro aufwärts
Wer um 20 km/h zu schnell fährt, muss im Moment mit Geldstrafen von 21 bis 726 Euro rechnen, je nachdem, in welchem Bundesland er zu flott unterwegs ist. Das Festlegen des Strafausmaßes wurde den Ländern vom Bund übertragen.

"Theoretisch kann bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung, bei der keine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Beschädigung vorliegt, mit einem Strafrahmen von einem bis 726 Euro gerechnet werden", sagte der ÖAMTC-Jurist.

Wenn der Schein weg ist
Wann der Temposünder seinen Führerschein abgeben muss, ist wiederum bundesweit gleich: bei 40 km/h zu viel im Ortsgebiet und bei 50 km/h auf Freilandstraßen. Geschieht das zum ersten Mal, ist der Schein für 14 Tage weg, beim zweiten Mal binnen zwei Jahren für sechs Wochen weg - außerdem wird eine Nachschulung fällig.

Österreich liegt im Mittelfeld
Europaweit liegt Österreich mit seinen Strafen im Mittelfeld. In Frankreich und Spanien müssen Temposünder mit Strafen ab 90 Euro rechnen, in Italien sogar ab 150 Euro. Die Schweiz liegt ab 110 Euro dazwischen. Mit ähnlich geringen Anfangsstrafen wie in Österreich muss man in Bulgarien, Malta, der Slowakei und Slowenien rechnen.

Alkohol am Steuer wird in Tschechien - ab 890 Euro - sehr teuer, auch Frankreich straft mit mindestens 750 Euro. Die Kroaten und die Griechen kassieren mit Strafen ab 70 bzw. 80 Euro am wenigsten.

Die 0,5-Promille-Grenze
Bei der 0,5-Promille-Grenze ist Österreich in der Gesellschaft von Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und der Schweiz. Kroatien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Rumänien verbieten Alkohol am Steuer völlig. Mit einer 0,8-Promille-Grenze wartet dagegen Malta auf.