Affäre erfasst auch Meinl-Bank

Vizechef von Aufsichtsrat nimmt den Hut.
Der "Skandal" um die börsenotierte Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) erfasst nach Angaben von "profil" nun auch die Wiener Meinl Bank AG.

Denn nun weitet die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihre Ermittlungen wegen mutmaßlicher Marktmanipulation, Insiderhandel und Verletzungen der Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Rückkauf von MEL-Zertifikaten aus. Eine Sonderprüfung der Meinl-Bank, über welche die Transaktionen abgewickelt wurden, stehe unmittelbar bevor.

FMA-Sprecher Klaus Grubelnik: "Selbstverständlich wird die Aufsicht alle gebotenen Instrumente aus ihrem Waffenarsenal auffahren."

Unterdessen reichte der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Alfred Reiter mit 3. September 2007 seinen Rücktritt ein. Reiter: "Ja, ich werde mich nach Ablauf der vierwöchigen satzungsmäßigen Frist aus dem Aufsichtsrat zurückziehen, weil ich mir mit 67 diesen medialen Druck im Umfeld nicht mehr antun möchte."

Ärger unter Österreichs Managern
Zuletzt hatte der Kurssturz bei MEL nach dem spät gemeldeten Aktienrückkauf die Manager großer börsennotierter Konzerne sowie Finanz- und Rechtsexperten erbost.

Der Kapitalmarkt sei durch die Vorfälle massiv geschädigt worden. "Die ganze Welt lacht über uns", meinte etwa KTM-Chef Stefan Pierer, und Wienerberger-Generaldirektor Wolfgang Reithofer sprach von negativen Auswirkungen auf die Wiener Börse.

Der Finanz- und Steuerexperte Friedrich Rödler meinte, dass die Affäre für den Kapitalmarkt "schlimmer als die BAWAG" sei.

Gutachten zu "Auslandsaktien"
Ein Gutachten, das nun der Wiener Börse vorliegt, könnte in den nächsten Tagen für zusätzliche Brisanz in der Causa sorgen. Wie der "Standard" (Wochenend-Ausgabe) berichtet, kommt dieses zum Schluss, dass in Wien gelistete Aktien in wesentlichen Bereichen dem österreichischen Börserecht unterliegen.

Wie berichtet hat MEL seinen Firmensitz auf Jersey und unterliegt daher nicht dem österreichischen Aktienrecht. Die Verantwortlichen bei Meinl beriefen sich zuletzt wiederholt auf den ausländischen Firmensitz.

Susanne Kalss, Rechtsprofessorin an der WU Wien, kommt in ihrer grundsätzlich angelegten Studie jedoch zum Ergebnis, dass das Börsengesetz mit seinen Vorschriften zur Offenlegung und Ad-hoc-Publizität nicht nur für österreichische Gesellschaften, sondern für jeden Emittenten gilt, der an der Wiener Börse (in den beiden obersten Segmenten ATX und ATX-Prime) zugelassen wurde.

Die Publikationspflichten würden dabei für Zertifikate (wie bei MEL der Fall, Anm.) ebenso gelten wie für Aktien. Auch die Pflicht zur sofortigen Mitteilung von kursrelevanten Informationen (Ad-hoc-Publizität) gelte für alle in Wien notierten Aktien, heißt es in der Studie.

Mit der Frage, ob die MEL gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, beschäftigt sich das Gutachten nicht. Das wird Sache der Finanzmarktaufsicht sein.

In diesem Zusammenhang verweist der "Standard" darauf, dass der heutige FMA-Vorstand Heinrich Traumüller vor einigen Jahren als vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestellter Staatskommissär in der Meinl-Bank-Gruppe tätig gewesen sei.

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