Fall Gerharter Teil des BAWAG-Prozesses

Ex-Konsum-Boss Gerharter muss am 24. Oktober auf die BAWAG-Anklagebank.
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter, der im März 2003 vom damaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ein großzügiges Geldgeschenk zur Bezahlung offener Gerichts- und Sachverständigengebühren erhalten haben soll, wird am 24. Oktober in den laufenden BAWAG-Prozess einbezogen. Das bestätigte am Freitag Gerharters Anwalt Manfred Ainedter.

"Ein bis zwei Verhandlungstage"
Der Verteidiger rechnet damit, dass ein bis zwei Verhandlungstage ausreichen werden, um den seinen Mandanten betreffenden Sachverhalt zu erörtern.

Danach soll das Verfahren gegen Gerharter formal wieder ausgeschieden werden und der BAWAG-Prozess mit den an sich neun Angeklagten - neben Elsner sein Nachfolger als BAWAG-Generaldirektor, Johann Zwettler, die früheren Vorstandsmitglieder Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz, der ehemalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, der Investmentbanker Wolfgang Flöttl sowie der Bankprüfer Robert Reiter - fortgesetzt werden.

Erst wieder zum Urteil vor Gericht
Erst nach Abschluss des Beweisverfahrens will Richterin Claudia Bandion-Ortner dem Vernehmen nach Gerharter wieder in den Prozess einbeziehen. Dem früheren Konsum-Boss würde damit eine wochenlange Anwesenheit im Großen Schwurgerichtssaal erspart bleiben.

Erst zur Urteilsverkündung, bei der auch über seine Causa entschieden werden soll, müsste er sich wieder ins Straflandesgericht verfügen. Offiziell soll diese Vorgangsweise erst im September bekannt gegeben werden.

Gerharter und die "Zwischenfinanzierung"
Gerharter - einst an der Spitze des "roten" Handelsriesen Konsum, den er laut rechtskräftigem Urteil im Jahr 1995 mit Passiva in der Höhe von 1,9 Mrd. Euro in die Zahlungsunfähigkeit manövriert hatte - hatte im Sommer 2002 bei seiner Hausbank um eine Zwischenfinanzierung angesucht.

Der Ex-Konsum-General erhielt einen Kredit über rund 600.000 Euro, um Schulden aus dem Konsum-Verfahren begleichen zu können.

Anklage: 553.000 in bar geschenkt
Laut Anklage ließ BAWAG-Chef Elsner Gerharter im März 2003 in sein Büro kommen, wo er ihm 553.500 Euro in bar geschenkt haben soll. Anschließend soll der offene Kredit als uneinbringlich ausgebucht worden sein. Darüber hinaus soll Elsner Gerharters Konto "glattgestellt" und der BAWAG damit einen Schaden von weiteren 130.000 Euro verursacht haben.

Weiterer Fall von Untreue
Elsner wird das als weiterer Fall von Untreue ausgelegt, wobei sich die Schadenssumme im Vergleich zu den 1,44 Mrd. Euro aus dem BAWAG-Verfahren beinahe vernachlässigbar ausmacht. Gerharter, aber auch Elsners vormalige "rechte Hand" Peter Nakowitz sind als Beitragstäter angeklagt. Nakowitz soll Unterlagen beschafft und damit am Ausbuchen von Gerharters Kredit mitgewirkt haben.

Gerharter hat sich im gerichtlichen Vorverfahren im Wesentlichen geständig gezeigt und der BAWAG das großzügige "Geschenk" - inklusive Zinsen 707.000 Euro - schon vor Monaten zurückbezahlt. Elsner hat demgegenüber den inkriminierten Vorgang stets dementiert.

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