Das will das Justizministerium nun mit einer neuen, strengeren Regelung abstellen. Ressortchefin Maria Berger (SPÖ) schickte dazu Mitte der Woche ein Gesetz in Begutachtung, das den Strafrahmen sowohl für Bestechung in der Privatwirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst verschärft.
Die neue Regelung ist Teil des Gesetzespakets rund um die von Berger geplante Einrichtung einer weisungsfreien Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung.
Bis zu fünf Jahre Haft
Wer künftig Mitarbeiter eines anderen Unternehmens mittels Bestechung zur "unlauteren Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung" bringt, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Für den Bestochenen gilt dasselbe, bei einem Schaden über 3.000 Euro drohen ihm sogar bis zu fünf Jahre.
Alte Regelung totes Recht
Die neuen Bestimmungen ("Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte", "Bestechung von Bediensteten und Beauftragten") werden ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die bisherige Regelung aus dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb wird gestrichen.
Bisher war eine Höchststrafe von drei Monaten vorgesehen, de facto handelte es sich um totes Recht: Es gab keine einzige strafrechtliche Verurteilung auf Grund dieser Tatbestände.
Ein Jahr Haft für "Belohnung"
Ein wesentlicher Unterschied zur Beamtenbestechung: Geschenkannahme wird in der Privatwirtschaft nur dann strafbar sein, wenn sie mit einer pflichtwidrigen Handlung verknüpft ist.
Beamte machen sich dagegen auch dann strafbar, wenn sie für die "pflichtgemäße Vornahme einer Rechtshandlung" ein Geschenk annehmen (Par. 304 StGB). Dafür droht ein Jahr Haft.
Schon "Anfüttern" ist strafbar
Dieser Passus wird nun weiter verschärft und umfasst auch das "Anfüttern" (also das beständige Annehmen kleiner Geschenke, die vorgeblich nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beamten stehen).
Beamten drohen drei Jahre Haft
Von zwei auf drei Jahre angehoben wird der Strafrahmen für Beamte, die Geld für die "Vornahme oder Unterlassung" einer pflichtwidrigen ("parteilichen") Rechtshandlung annehmen.
Klargestellt wird in der Novelle auch, dass die Bestechung aller in- und ausländischen Beamten sowie von ausländischen Abgeordneten strafbar ist (Par. 307 StGB). Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre.
Noch keine Regelung für Politiker
Nicht in der Novelle enthalten ist allerdings der Plan, auch die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten zu bestrafen.
"Aus Respekt vor dem Parlament"
Im Justizministerium geht man aber davon aus, dass entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Aus Respekt vor dem Parlament warte man aber eine entsprechende Initiative des Nationalrats ab.
Die vom Justizministerium am Mittwoch zur Begutachtung ausgeschickte Novelle dient der Umsetzung einer Reihe von internationalen Vereinbarungen (UNO-Konvention gegen Korruption, EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, Strafrechtsübereinkommen des Europarats).
Platz elf in Korruptionsstatistik
Im letzten Bericht der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International (TI) nahm Österreich im Ranking von 163 Staaten (wenig bis stark korrupt) Platz elf ein, gehört also zu den am wenigsten korrupten Ländern.
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