Geld nur für tatsächliche Kosten

Jobsuchende sollen vermehrt innerhalb Österreichs übersiedeln.
Arbeitslose, die ihren Wohnsitz für einen neuen Job wechseln, werden in Zukunft mit 4.000 bis 5.000 Euro an "Übersiedlungsbeihilfe" gefördert, berichtet die Tageszeitung "Österreich" (Dienstag-Ausgabe). Laut "Standard" werden es bis zu 4.632 Euro sein, die das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlen will, wenn jemand einen Job weit außerhalb des Wohnsitzes annimmt.

Keine Übersiedlungskosten
Wer für eine weit entfernte Stelle umzieht, bekommt die Übersiedlungskosten ersetzt. Geplant ist eine Pauschale von einigen hundert Euro. Fallen höhere Kosten (etwa für Spediteure) an, werden diese bis zu 4.000 oder 5.000 Euro ersetzt.

Der genaue Betrag muss noch fixiert werden. Die Arbeitnehmer müssen demnach nur einen kleinen Selbstbehalt bezahlen, berichtet "Österreich". Voraussetzung für die Beihilfe: Der Job muss mindestens 75 Fahrminuten oder 30 km entfernt sein.

Geringe Mobilität
Die Prämie soll die bisher im Vergleich mit anderen Ländern niedrige Mobilität von Arbeitnehmern erhöhen - umso mehr, als der Arbeitsmarkt (Angebot und Nachfrage) von teils starken regionalen Unterschieden geprägt ist. Bisher suchen Arbeitslose fast ausschließlich im Umkreis ihres Wohnorts nach einer neuen Beschäftigung.

Kosten müssen nachgewiesen werden
Das AMS nennt das neue Instrument "Übersiedlungsprämie". Gedeckt werden aber nur die tatsächlich anfallenden Umzugskosten.

Basis der Berechnung ist die bereits existierende Entfernungsbeihilfe, die derzeit bei Annahme einer abgelegenen offenen Stelle vom AMS bezahlt wird, bis zu 193 Euro im Monat ausmacht und zwei Jahre lang bezogen werden kann.

Alternative zu Ostöffnung
Angestoßen wurde das neue Instrument von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ), der die Mobilitätsprämie im Frühjahr als Alternative zur Suche nach Fachkräften aus Osteuropa angeregt hatte. Am Dienstag werde im AMS-Förderausschuss den Sozialpartnern ein entsprechender Plan der AMS-Spitze präsentiert, heißt es.

Schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen
Noch getüftelt wird laut den Berichten an einer zweiten Maßnahme für mehr Vermittlungen. Noch im Analysestadium befindet sich die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln, gemäß denen eine Stelle abgelehnt werden kann.

Derzeit gelten eine Fahrtzeit von mehr als zwei Stunden (hin und zurück) sowie Betreuungspflichten als Hinderungsgrund. Die Wirtschaftskammer spricht sich für längere Fahrtzeiten aus, die Arbeiterkammer ist dagegen.

Auch bei der Ausbildung soll es künftig geänderte Förderbedingungen geben. Der "Blum-Bonus" für Lehrstellen soll demnach künftig nicht mehr generell gewährt werden, sondern auf Branchen mit Zukunftsaussichten konzentriert werden.

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