Der RH verweist aber darauf, dass das auch bei der Reduktion von 24 auf 18 Stück ursprünglich der Fall gewesen sei. Erst nach dem RH-Bericht sei ein neues operativ-taktisches Konzept erlassen worden, das 18 Stück Kampfflugzeuge vorsieht.
Wie der RH vorging
Der RH unterstreicht in seinen am Mittwoch veröffentlichten "Grundlagen und Schlussfolgerungen zu den Erfordernissen einer Luftraumüberwachung", dass er die jeweils vorliegenden verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben "als Maßstab für seine Gebarungsüberprüfungen heranzuziehen" habe.
Aufgabe des RH sei es "zu prüfen, ob und inwieweit die rechtlich und politische vorgegebenen Ziele sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig bzw. möglichst steuerschonend erreicht und umgesetzt worden sind" bzw. "ob die darauf aufbauenden militärischen Konzepte schlüssig, nachvollziehbar und den Anforderungen entsprechend erstellt worden sind".
Die "maßgebenden Vorgaben"
In der Folge listet der RH in dem vierseitigen Papier alle "maßgebenden" Vorgaben für die Gebarungsprüfung in der Causa Eurofighter auf - von der Verfassung über die Verteidigungsdoktrin 1975, das Konzept für den Einsatz des Bundesheeres 1993 sowie für den Einsatz der Luftstreitkräfte 1997 bis zu einer Weisung von Ex-Verteidigungsminister Herbert Scheibner (BZÖ) aus dem Jahr 2002.
Neuausrichtung "nicht überprüft"
Auf Grund dieser "Grundlagen, Konzepte und Ausführungen" habe es im Eurofighter-Bericht 2005 geheißen, "dass laut BMLV mit 18 Kampfflugzeugen und 18 Piloten eine durchgehende Einsatzbereitschaft für die Luftraumüberwachung nicht sichergestellt werden kann", betont der RH.
Erst nach der Veröffentlichung dieses Berichts habe das Verteidigungsministerium das neue operativ-taktische Konzept erlassen, das 18 Kampfflugzeuge vorsieht. Diese Neuausrichtung sei vom RH bisher allerdings nicht überprüft worden.
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