Zu Beginn der Befragung durch die Abgeordneten bei der Angabe seiner persönlichen Daten nannte der in den USA lebende Flöttl seine Adresse "Park Avenue 775, New York, New York". "Ich habe einen Großteil meines Vermögens verloren, aber ich habe niemals gesagt ich bin völlig mittellos", betonte Flöttl.
"Gewinne waren da"
Seine Geschäfte mit BAWAG-Geldern seien bis 1994 äußerst erfolgreich gewesen, man habe bei Investitionen in Bonds und anderes etwa vier Mrd. Schilling Gewinn erzielt, sagte Flöttl.
Im Jahr 1994 seien die Geschäfte dann wegen eines "Medienrummels", auch um die "Vater-Sohn-Beziehung" (Flöttls Vater Walter war damals BAWAG-Generaldirektor und damit Geschäftspartner seines Sohnes, Anm.), zurückgeführt worden. Laut Flöttl seien die Geschäfte mit der BAWAG 1994 vollkommen abgestellt worden, "Gewinne waren da".
Elsner fragte nach Wiederaufnahme
1995 habe ihn dann der Nachfolger seines Vaters an der Bankspitze, BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, gefragt, "ob man das nicht wieder aufnehmen könnte".
Die BAWAG habe Gewinne gebraucht, die Bank habe kein großes Vermögensverwaltungsgeschäft gehabt und günstige Sparzinsen anbieten müssen, "vielleicht aus ihrer sozialen Funktion heraus", erläuterte Flöttl aus seiner Sicht die Gründe Elsners für diesen Schritt. "Ich wollte anfangs nicht mitmachen", sagte Flöttl über die 1995 erfolgte Wiederaufnahme der Geschäfte mit der BAWAG.
"Habe 135 Mio. Dollar verloren"
Im Oktober 1998 sei bei diesen Geschäften mit BAWAG-Geldern ein Verlust von ungefähr 600 Mio. Dollar eingetreten. "Ich selbst habe eigenes Kapital, circa 135 Mio. Dollar, auch verloren", so Flöttl.
Im Oktober 1998 sei in der Russland-Krise die russische Währung gefallen. Nach 1998 seien beim Versuch, das verloren gegangene Geld zurückzuverdienen, weitere Verluste entstanden.
Von BAWAG "gezwungen"
Nach dem Eintreten der Verluste habe ihn die BAWAG "gezwungen", seine wertvolle Kunstsammlung und Liegenschaften zu übertragen, so Flöttl.
Flöttl ist in dem Mitte Juli beginnenden BAWAG-Prozess wegen Beitragstäterschaft zur Untreue angeklagt, der Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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