Eine Hinrichtungsform, die abschrecken sollte

Keuzigungen waren unter den Römern inszenierte, langsame Hinrichtungen.
Eine Kreuzigung sollte im antiken Rom den Verurteilten absichtlich besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis der Tod eintrat. Das qualvolle Sterben der Gekreuzigten sollte Beobachter einschüchtern.

Anfangs benutzte man in Rom häufig ein Balkendreieck, die "Furca". Diese war eigentlich ein landwirtschaftliches Nutzgerät. Man hängte es dem Verurteilten um den Hals und band seine Arme an seinen Schenkeln fest. In dieser Haltung wurde er ausgepeitscht. Dann wurde die Furca an einen eingerammten Pfahl gehängt.
Später wurde sie durch einen einfachen Querbalken ersetzt, der am oberen Ende des Pfahls angebracht wurde.

Die römische Hinrichtungsprozedur bestand im Prinzip aus vier Schritten:

  • der vollständigen Entkleidung des Verurteilten und dessen öffentlicher Folterung;
  • dem Tragen des Querbalkens bzw. der Furca zum Hinrichtungsplatz,
  • dem Fesseln oder Annageln seines Körpers an eine Furca oder den Querbalken;
  • der Befestigung der Furca oder des Querbalkens an einem Baum oder auf dem vorbereiteten Pfahl. Die Verurteilten wurden dabei am Querbalken hochgehoben und mit dem senkrechten Pfahl verbunden.

Wenig Blut sollte verloren gehen
Wurden bei einer Kreuzigung Nägel verwendet, so galt die Vorschrift, den Blutverlust so gering wie möglich zu halten. Bei den Armen wurden die Nägel oft zwischen Elle und Speiche durchgetrieben. Wurden Nägel durch die Hände getrieben, dann waren die Arme meist am Querbalken festgebunden.

Um den Tod hinauszuzögern, befestigte man am senkrechten Kreuzbalken in Höhe des Gesäßes oft ein kleines Brettchen, den "Sedile". Ebenso stützte teilweise ein Brett, das "Suppedaneum", die Füße. Damit konnte der Todeskandidat seine Arme, die am Querbalken befestigt waren, entlasten, was ihm wiederum das Atmen erleichterte.

Das Brechen der Füße oder Unterschenkel
In Regionen, wo sich Kreuze mit Suppedaneum eingebürgert hatten, galt es als Begünstigung, dem Verurteilten nach einiger Zeit die Füße bzw. Unterschenkel zu brechen. Da er sich dann nicht mehr abstützen konnte, verstarb er schneller durch Ersticken.

Jesus wurden nach Überlieferung die Füße nicht gebrochen. Die Römer nahmen in bestimmten Regionen Rücksicht auf lokale religiöse Bestimmungen - so auch im Fall von Jesus auf die jüdische Vorschrift, die eine baldige Bestattung vorsah.

Im Allgemeinen war der Tod am Kreuz aber ein langer und qualvoller Prozess. Die geschwächten Verurteilten starben nicht selten an den Folgen eines Kreislaufkollapses oder der Verkrampfung der Atemmuskulatur.