In Österreich stiegen in den vergangenen Jahren die Belastungen der Einkommen durch Sozialbeiträge und Steuern - im Gegensatz zum vorherrschenden Trend in der OECD.
Kinderlose besonders betroffen
Die OECD hat für die einzelnen Länder aufgeschlüsselt, welchen Bevölkerungsgruppen im Vergleich zueinander wie viel vom Lohn abgezogen wird. Das Ergebnis für Österreich: Besonders für kinderlose Ehepaare und Singles liegen die Abzüge deutlich über dem OECD-Schnitt.
Deutlich über dem Durchschnitt
Betrachtet man die gesamte Steuer- und Abgabenlast auf die Arbeitskosten (einschließlich Sozialbeiträge, Kommunalsteuer und Familienlastenausgleichsfonds), dann liegt die Abgabenquote in Österreich etwa 20 Prozent über dem OECD-Mittel, geht aus den jüngsten Berechnungen der OECD zur Steuer- und Abgabenlast hervor, die am Mittwoch in Paris veröffentlicht wurden.
48,1 Prozent vom Gehalt abgezogen
So blieben 2006 bei einem zum Durchschnittslohn beschäftigten Single von 100 Euro, die dieser seinem Arbeitgeber kostet, nach Abzug von Steuer und Sozialbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) noch 51,9 Euro netto übrig nach 52,7 Euro 2000. In der OECD sind nur in Belgien, Deutschland, Ungarn und Frankreich die Gesamtabzüge höher.
Im OECD-Mittel blieben der gleichen Personengruppe bei 100 Euro Arbeitskosten 62,5 Euro netto in der Tasche, was einer Gesamtabgabenquote von 37,5 Prozent auf die Arbeitskosten entspricht.
Deutlicher Anstieg auch bei Familien
Für allein Stehende ohne Kinder liegen die Abzüge vom Bruttolohn um rund ein Viertel über dem OECD-Schnitt. Für Familien mit Kindern und allein Erziehende ist der Abstand zum OECD-Mittel geringer, dafür sind hier die Belastungen in den vergangenen Jahren weit stärker gestiegen.
Für einen verheirateten Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern (Partner arbeitet nicht) etwa stiegen die Abzüge vom Bruttolohn zwischen 2000 und 2006 um 3,5 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent.
Alleinerzieher: Von 1,8 auf 5,4 Prozent
Für einen unverheirateten gut verdienenden Arbeitnehmer ohne Kinder (167 Prozent des Durchschnittsgehalts eines Vollzeitindustriearbeiters) stieg die Steuer- und Abgabenquote auf das Bruttoentgelt im gleichen Zeitraum dagegen nur um 1,4 Prozentpunkte auf 37,7 Prozent.
Für allein Erziehende mit zwei Kindern und nur zwei Dritteln des Durchschnittsgehalts verdreifachte sich die Abgabenlast im gleichen Zeitraum von 1,8 auf 5,4 Prozent.
Sämtliche Abgaben und Barleistungen inkludiert
Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf das Bruttoeinkommen berechnet sich aus Einkommensteuer plus Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abzüglich Bartransfers (z. B. Kindergeld). Bei der Berechnung für die Arbeitskosten werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und lohnbezogene Steuerzahlungen berücksichtigt.
Pauschale Absetzungen von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls berücksichtigt.
Zusatzeinkünfte nicht mit eingerechnet
Nicht enthalten in der Berechnung sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Kapital, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.), Steuerabschläge, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind (z. B. für Berufspendler) und Transfers, die ausschließlich für Bezieher geringer Einkommen gezahlt werden (z. B. Wohngeld).
Als Durchschnittslohn wird der durchschnittliche Jahresbruttoverdienst eines Vollzeitarbeiters in der Industrie herangezogen (Österreich 2006: 36.009 Euro). Ausgedrückt in US-Dollar zu Kaufkraftparitäten (US-Dollar PPP) entspricht das 39.553 US-Dollar PPP. Im OECD-Schnitt lag das durchschnittliche Jahresbrutto bei 32.053 US-Dollar PPP (ungewichtetes Mittel).
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