Auslöser war Aussageverweigerung

Kein Kommentar von EADS zu den Vorwürfen.
Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss setzt einen ungewöhnlichen Schritt: Er bringt bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen den Eurofighter-Hersteller EADS wegen des Verdachts auf Nötigung ein.

Das erklärte Ausschussvorsitzender Peter Pilz (Grüne) nach einer Geschäftsordnungsdebatte nach den Zeugenbefragungen am Donnerstag. Der Beschluss, eine Sachverhaltsdarstellung einzubringen, wurde einstimmig gefällt, sagte Pilz.

Auslöser war die Aussageverweigerung von EADS-Berater Erhard Steininger am Vortag. Er hatte jegliche Aussage verweigert. Als Grund nannte er unter anderem mögliche vermögensrechtliche Nachteile durch Regressansprüche von EADS.

Pilz: Lassen uns das nicht bieten
Der Nationalrat könne sich von der Firma EADS "nicht bieten lassen", dass Zeugen "mundtot gemacht werden", sagte Pilz. Die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Nötigung gegen EADS sei kein alltäglicher Schritt, aber man müsse klarmachen, dass man mit der Republik Österreich so nicht umgehen könne.

Wenn es stimme, dass ein Konzern, der mit Österreich Milliardengeschäfte macht, Druck auf Zeugen ausübe und die Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses behindere, dann liege möglicherweise der "Tatbestand der Nötigung" vor, so Pilz, der nicht gedacht hätte, dass es so weit kommt.

Die Sachverhaltsdarstellung
In der Sachverhaltsdarstellung heißt es wörtlich, dass "zu prüfen wäre, ob durch ein Verhalten von EADS gegenüber einer dem Untersuchungsausschuss grundsätzlich zur Aussage verpflichteten Auskunftsperson ein Sachverhalt gegeben ist, der zur strafrechtlichen Verfolgung (gegebenenfalls wegen Nötigung) Anlass gibt".

Lobbyist verweist auf EADS-Aufforderung
Der Lobbyist Steininger hatte am Mittwoch vor dem Ausschuss erklärt, dass er von EADS angehalten worden sei, keine Angaben über seine Geschäftsbeziehungen mit dem Konzern zu machen.

Er verweigerte mit Verweis auf seine Vertraulichkeitspflicht und einen entsprechenden Brief der Firma jegliche Aussage. Er begründete das unter anderem mit möglichen Regressansprüchen seitens EADS und der damit verbundenen Bedrohung seiner finanziellen Existenz.

Drei Anträge auf Beugestrafe
Gegen Steininger wurden am Mittwoch vom Ausschuss drei Anträge auf Beugestrafe gestellt. Diese seien allerdings von der Strafanzeige gegen EADS getrennt zu sehen, sagte Pilz am Donnerstag. Es sei nun Sache des Gerichts zu entscheiden, welche Organe im Konzern sich der Nötigung schuldig gemacht haben könnten.

Pilz betonte, dass die Strafanzeige nicht "leichtfertig beschlossen", sondern in Zusammenarbeit mit dem Verfahrensanwalt verfasst wurde.

EADS erstaunt
EADS reagierte auf die vom U-Ausschuss angekündigte Sachverhaltsdarstellung mit knappen Worten: "EADS und die Eurofighter GmbH haben die Meldung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen", sagte der Kommunikationsleiter der Eurofighter GmbH, Wolfdietrich Hoeveler.

Man werde den weiteren Verlauf der Angelegenheit "verfolgen und prüfen". Den Vorwurf der Nötigung wollte Hoeveler nicht kommentieren.

BZÖ: "Kein einstimmiger Beschluss"
Der BZÖ-Vertreter im Ausschuss, Gernot Darmann, widersprach Pilz in einer Aussendung. Es sei keine einstimmige Entscheidung, da er persönlich keiner Anzeige, sondern nur einer Sachverhaltsdarstellung zugestimmt habe, bestand Darmann auf einem Unterschied zwischen einer Anzeige und einer Sachverhaltsdarstellung.

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