Der Einsender erhielt 500 Dollar (382 Euro) von der Organisation Michigan Lawsuit Abuse Watch (MLAW), die sich dem Kampf gegen Produktklagen verschrieben hat.
150 Vorschläge für die bizarrste Konsumentenwarnung waren für die diesjährige Preisverleihung bei der MLAW eingegangen.
"Kein brennendes Streichholz ..."
Platz zwei machte die Aufschrift "Benutzen Sie kein brennendes Streichholz, um den Benzinstand zu prüfen".
Auf den dritten Rang wurde der Aufdruck "Nicht bügeln" auf einem Lotto-Schein gewählt, knapp vor "Trocknen Sie Ihr Handy nicht in der Mikrowelle".
"Telefonbuch nicht am Steuer lesen"
Besonders erwähnt wurde außerdem der Hinweis auf einem Telefonbuch, man möge es doch bitte nicht lesen, wenn man gerade hinter dem Steuer sitzt.
Klobesen "nicht für Körperhygiene"
Auch in den letzten Jahren waren die Hinweise überaus kurios.
So gewann etwa der Spruch "Nicht zur Körperhygiene verwenden" auf einem Klobesen vor zwei Jahren.
Das Digitalthermometer und der Anus
"Dieses Produkt bewegt sich, wenn man es benutzt" auf einem Kinderroller sorgte ebenfalls für Furore.
Und auch eine Warnung auf einem Digitalthermometer - "Wenn es einmal rektal verwendet wurde, sollte das Thermometer nicht mehr oral benutzt werden" - begeisterte vor zwei Jahren die Jury.
MLAW: Immer absurdere Hinweise
Warnhinweise seien wichtig, erklärte der Präsident von MLAW, Roberto Dorigo Jones.
Klagen von Konsumenten führten jedoch dazu, dass Hersteller immer überflüssigere und zunehmend bizarre Hinweise auf ihren Produkten anbrächten. Das Risiko von Verletzungen steige dadurch erst recht, weil solche Aufschriften immer "länger und absurder" würden.
"Eigentlich überflüssig"
Warnhinweise seien ein Zeichen "unserer von Prozessen geprägten Zeit", sagte Jones.
Ziel der Preisvergabe sei zu zeigen, wie Prozesse oder die Sorge vor Prozessen zu Warnungen führten, die nach dem gesunden Menschenverstand eigentlich überflüssig seien.
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