Die Arbeiterkammer (AK) veröffentlichte nun eine Liste, die 56 Berufe und Tätigkeiten für Männer und 104 für Frauen als Schwerarbeit klassifiziert. Das Papier fasst Ergebnisse der zuständigen Ministeriumsarbeitsgruppe zusammen.
Ministerium: Nur Arbeitsbehelf
Auf der AK-Liste finden sich u. a Tätigkeiten in der Bau- und Holzwirtschaft, in der Metall- und Bergbaubranche sowie Gesundheitsberufe: Holzhilfshandwerker, Maurer, Gleisbauer, Mechaniker, Bauspengler, Berg- und Erdölarbeiter und der Krankenpflegedienst sind nur einige Beispiele.
Für Frauen gelten auch Tätigkeiten im Transport- und Reinigungsgewerbe als Schwerarbeit.
Auch Ministerium verschickt Liste
Aus dem Sozialministerium verlautete am Dienstagnachmittag, man habe bereits eine eigene Aufstellung an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
Allerdings verwies das Ministerium darauf, dass es sich bei dem Papier nur um einen Arbeitsbehelf handle.
45 Versicherungsjahre
Die Schwerarbeiterregelung bringt Personen mit besonders belastenden Tätigkeiten die Möglichkeit, schon mit 60 Jahren und begünstigten Abschlägen von 1,8 Prozent jährlich in den Ruhestand zu treten.
Voraussetzung dafür sind 45 Versicherungsjahre und der Nachweis, dass die Schwerarbeit während zehn der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt geleistet wurde. Für Frauen ist eine Schwerarbeitspension erst 2010 vorgesehen.
Kalorien, Hitze, Kälte
Die in der AK-Liste genannten Berufe gelten als besonders belastend, da sie bei Männern einen Arbeitskalorienverbrauch von 2.000 bzw. bei Frauen von 1.400 überschreiten.
Auch Tätigkeiten, die diesem Kriterium nicht entsprechen, können trotzdem als Schwerarbeit gelten. Sie müssen von den Pensionsversicherungsanstalten (PVA) entsprechend geprüft werden. Das kann etwa bei Arbeit unter extremen Temperaturen oder unter chemischen bzw. physikalischen Einflüssen der Fall sein sowie bei unregelmäßiger Nacharbeit.
Prüfung durch die PVA
Tätigkeiten, bei denen die bisherigen Gutachten der Pensionsversicherer zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt haben, werden in der dafür eingerichteten Schwerarbeitskommission im Sozialministerium beurteilt.
Insofern handle es sich bei der nun veröffentlichten Schwerarbeitsliste "um einen vorläufigen Arbeitsbehelf für die Pensionsanstalten", betonte auch die AK.
Das bedeute, dass prinzipiell jeder einen Antrag auf eine Schwerarbeitspension stellen kann, der dann von der PVA zu prüfen ist. "Das gilt besonders auch für Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich nicht in der Schwerarbeitsliste finden."
Nachteile "nicht nachvollziehbar"
Die AK begrüßte die "positiven Aspekte" der Regelung, kritisierte jedoch, dass es für Frauen bis zum Jahr 2010 nach wie vor keine Schwerarbeitspension gebe und diese im Gegensatz zur "Hacklerregelung" nicht abschlagsfrei sei, "was ohne Zweifel eine sachlich nicht nachvollziehbare Schlechterstellung von Schwerarbeitern darstellt".
Bemängelt wird seitens der AK weiters, dass Schwerarbeiter, die vor dem 60. Lebensjahr in eine Invaliditätspension gehen, keinerlei Begünstigung erhalten und regelmäßige Nachtarbeit sowie Akkordarbeit von der Schwerarbeitsverordnung ausgeschlossen sind.
"Meldepflicht unbefriedigend geregelt
Weiters sei die "Meldepflicht" der Dienstgeber darüber, dass Schwerarbeit geleistet wird, "noch sehr unbefriedigend geregelt". Eine Verletzung der "Meldepflicht" ziehe außerdem keinerlei Sanktionen nach sich, so die AK.
Ministerium: Liste noch nicht fix
Das Sozialministerium verwies darauf, dass die Liste noch keine bindende Wirkung habe und nicht endgültig sei. Es handle sich lediglich um einen Arbeitsbehelf.
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