28. Juni 1999: Der Kunstrückgabebeirat in Wien beschließt, die fünf beanspruchten Klimt-Gemälde der Österreichischen Galerie nicht an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückzugeben. Begründung: Weder sei eines dieser Gemälde Gegenstand eines Rückstellungsverfahrens an den ursprünglichen Eigentümer bzw. dessen Rechtsnachfolger gewesen, noch habe ein Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz stattgefunden.
Auch datiere der Rechtsgrund für das Eigentum der Österreichischen Galerie an diesen Bildern bereits aus dem Jahr 1925, somit lange vor der Errichtung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sodass auch der "Nichtigkeitstatbestand" des Rückgabegesetzes nicht gegeben sei. "Der Familie Bloch-Bauer war es auch stets bewusst, dass diese Gemälde nach dem Wunsche von Adele Bloch-Bauer für die Österreichische Galerie bestimmt waren."
14. September 1999: Die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer bringen am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen die Republik Österreich ein.
14. März 2000: Klägeranwalt E. Randol Schoenberg kündigt an, aus Kostengründen den Wiener Prozess fallen zu lassen und in den USA zu klagen. Grund: Die Bloch-Bauer-Erben hätten allein an Gerichtskostenmarken rund 24 Millionen Schilling (1,74 Mio. Euro) vorab zu entrichten gehabt.
23. August 2000: Im Namen der Erbin Maria Altmann bringt Schoenberg beim US-District Court for the Central District of California eine Klage gegen die Republik Österreich und die Österreichische Galerie ein. Neben den ursprünglichen fünf Bildern bezieht sich diese auch auf das Bild "Amalie Zuckerkandl".
30. April 2001: Beim ersten Gerichtstermin in der Causa Bloch-Bauer in Los Angeles bestreitet die Republik Österreich die Zuständigkeit des US-Gerichts.
7. Mai 2001: Richterin Florence-Marie Cooper lässt die Klage zu. In ihrem Spruch befindet sie, dass sowohl die Wegnahme der Bilder im Jahr 1938 durch die Nazis als auch die Weigerung der österreichischen Regierung, die Gemälde nach dem Zweiten Weltkrieg an die Erben zurückzugeben, vor dem US-Gericht zur Klage berechtige und keine völkerrechtlichen Bedenken dagegen bestünden. Die Republik beruft gegen diese Entscheidung.
13. Jänner 2003: Die US-Regierung unterstützt die Position Österreichs und tritt als "Amicus curiae" (Rechtsfreund) im Verfahren auf.
7. Juni 2004: Auch das US-Höchstgericht erkennt die Zuständigkeit von US-Gerichten für das Verfahren an.
18. Oktober 2004: Der erste Verhandlungstermin für inhaltliche Fragen wird für den 1. November 2005 festgelegt.
17. Mai 2005: Die beiden Parteien einigen sich darauf, das Gerichtsverfahren in den USA zu beenden und sich stattdessen einem verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich zu unterwerfen.
31. Mai 2005: Zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts wird der an der Universität Linz lehrende Zivilrechtprofessor Peter Rummel bestellt. Ihm zur Seite stehen der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl.
15. Jänner 2006: Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung: Die Voraussetzungen über die Rückgabe an die Erben sind erfüllt.
17. Jänner 2006: Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) gibt bekannt, dass die Republik dem Schiedsspruch Folge leisten werde. Heftige Diskussionen über einen Rückkauf, auf den Österreich eine Option hat, und über den Wert der Bilder beginnen.
24. Jänner 2006: Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl will das Gemälde "Häuser in Unterach am Attersee" nach Linz holen. - Laut OGM-Umfrage sprechen sich zwei Drittel der Österreicher gegen einen Kauf der Bilder aus.
2. Februar 2006: Österreich beschließt den Verzicht auf den Ankauf.
14. März 2006: Die fünf Klimt-Bilder werden aus Österreich abgeholt und nach Los Angeles transportiert. Dort werden die Bilder ab 4. April im Los Angeles County Museum Of Art (LACMA) gezeigt.
19. Juni 2006: Der Verkauf von "Adele Bloch-Bauer I" an den US-Mäzen und Kosmetikhersteller Ronald Lauder wird bekannt. Der Preis von 135 Mio. Dollar macht die "Goldene Adele" zum weltweit teuersten Gemälde.
8. November 2006 Auch die vier weiteren Bilder, "Adele Bloch-Bauer II", "Häuser in Unterach am Attersee", "Apfelbaum I" und "Buchenwald", werden in New York versteigert.
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