Störung der Totenruhe

Bestrafung durch Deutschland möglich.
Die veröffentlichten Bilder von Soldaten der deutschen Bundeswehr mit einem Totenschädel, die angeblich in Afghanistan aufgenommen wurden, könnten den Verdacht einer Straftat begründen.

Die Störung der Totenruhe ist ein Delikt, das nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.

"Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren"
Die Vorschrift (Paragraf 168 StGB) lautet: "Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten eine Leiche, Leichenteile, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines Verstorbenen wegnimmt, wer daran oder an einer Beisetzungsstätte beschimpfenden Unfug verübt oder wer eine Beisetzungsstätte zerstört oder beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

"Grob ungehörige Gesinnung"
Angesichts der Bilder ist daran zu denken, dass die Bundeswehrsoldaten hier vor allen Dingen den letzten Teil der Vorschrift (beschimpfender Unfug an einem Leichenteil) erfüllt haben könnten - allein, indem sie den Schädel zur Schau stellten.

Unter beschimpfendem Unfug versteht die Rechtsprechung eine "grob ungehörige, rohe Gesinnung zeigende Haltung, mit dem dem Verstorbenen ein Schimpf angetan wird", wie es in einem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch heißt.

Deutsches Strafrecht
Prinzipiell können auch Auslandsstraftaten von Deutschen durch die deutsche Justiz verfolgt werden. Das deutsche Strafrecht gilt auch für Taten Deutscher, die am Tatort mit Strafe bedroht sind. Die Geltung des deutschen Strafrechts müsste natürlich in diesem speziellen Fall näher untersucht werden.