Verhältniswahl und Vier-Prozent-Hürde

Zumindest alle vier Jahre muss der Nationalrat neu gewählt werden.
Der Nationalrat muss in Österreich zumindest alle vier Jahre neu gewählt werden. Zusammengesetzt wird der Nationalrat nach dem Verhältniswahlrecht, d.h. jede Partei bekommt etwa den Anteil an Mandaten, den sie an den Stimmen hat.

Allerdings gibt es eine Mindesthürde für den Einzug in den Nationalrat: Eine Gruppierung muss entweder ein Direktmandat in einem der 43 Regionalwahlkreise oder vier Prozent der Stimmen österreichweit erringen. Bei Nationalratswahlen besteht keine Wahlpflicht.

183 Nationalratsmandate
Bei der Wahl geht es um die Vergabe der 183 Nationalrats-Mandate. Gewählt werden nicht Einzelpersonen, sondern die von wahlwerbenden Parteien oder Gruppierungen vorgelegten Listen.

Das Wahlergebnis ist Ausgangspunkt für die Regierungszusammensetzung. Auf seiner Basis verhandeln die im Nationalrat vertretenen Parteien über eine Zusammenarbeit. In der Regel - seit 1945 gab es nur eine Ausnahme - bilden Parteien eine Koalition, die gemeinsam eine Mehrheit im Nationalrat haben.

Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1992
Rechtsgrundlage für die Wahl ist die Nationalratswahlordnung 1992. Demnach werden Mandate auf drei Ebenen vergeben: In 43 Regionalwahlkreisen, den neun Bundesländern und auf Bundesebene.

Wer ist wahlberechtigt?
Hinsichtlich der Wahlberechtigung gab es im Herbst 2003 - nach der letzten Wahl - eine kleine Änderung: Ihre Stimme abgeben dürfen nun alle Staatsbürger, die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag gefeiert haben.

Ein Jahr älter, also 19, muss man sein, um für den Nationalrat zu kandidieren. Früher war nicht der Wahltag selbst, sondern der 1. Jänner des Wahljahres der Stichtag. Weitere Voraussetzungen für die Kandidatur sind, dass man in einer Wählerevidenz eingetragen ist und auf dem Wahlvorschlag einer antretenden Partei aufscheint.

Unterstützungsunterschriften nötig
Zur Wahl antreten dürfen alle Gruppierungen - nicht nur Parteien -, die zumindest einen Landeswahlvorschlag samt den nötigen Unterstützungserklärungen eingebringen.

Zum Antreten in einem Bundesland sind je nach dessen Größe zwischen 100 und 500 Unterschriften von Wahlberechtigten bzw. die von drei Nationalrats-Abgeordneten notwendig. Für ein bundesweites Antreten braucht man, entsprechend auf die Länder verteilt, mindestens 2.600 Unterstützungen.

Ein Wahlvorschlag ist eine durchnummerierte Listen der Kandidaten, die dann der Reihe nach die erreichten Mandate erhalten. Im Sinne eines stärkeren Persönlichkeitselementes bekamen die Wähler mit der Wahlrechtsreform 1992 die Möglichkeit, diese Listen umzureihen. Das Instrument dafür sind Vorzugsstimmen.

Vorzugsstimmen
Vorzugsstimmen können entweder im Regionalwahlkreis oder auf Landesebene vergeben werden. Ein Kandidat wird vorgereiht - d.h. an die erste Stelle gereiht -, wenn er eine bestimmte Menge an Vorzugsstimmen bekommen hat: Im Regionalwahlkreis mindestens ein Sechstel der Parteisumme, im Bundesland mindestens die "Landeswahlzahl" (gültige Stimmen dividiert durch zu vergebende Mandate).

In den beiden ersten Urnengängen nach dem neuen Wahlrecht 1994 und 1995 brachten die Vorzugsstimmen keine Umreihungen, weil nur die ohnehin Erstgereihten genug bekamen. 1999 kam es aber zur ersten tatsächlichen Anwendung.

ÖVP-Seniorenvertreter Gerhard Bruckmann nahm ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat mit 6.237 Vorzugsstimmen das Direktmandat im Regionalwahlkreis Wien Nord-West ab. 2002 sahen die ÖVP-Wähler im Wahlkreis Burgenland-Süd lieber Franz Glaser als den Erstgereihten Paul Kiss im Nationalrat.

Basis Volkszählung
Die Zahl der pro Land bzw. pro Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate wird auf Basis der Volkszählung festgelegt. Jedes Land (bzw. jeder Wahlkreis) bekommt den Anteil an Mandaten, der seinem Anteil an Einwohnern an der Bevölkerung Österreichs entspricht.

Mit der Volkszählung 2001 sind einige Mandate "gewandert", u.a. bekamen Niederösterreich und Vorarlberg eines dazu, während Wien und Steiermark eines verloren.

Da nicht alle Mandate auf Wahlkreis- und Landesebene vergeben werden, bleiben "Restmandate" über, die dann auf Bundesebene im österreichweiten "Ausgleich" an die Kandidaten der Bundeswahlvorschläge verteilt werden.

Wählen im Ausland
An der Wahl teilnehmen können auch Auslandsösterreicher bzw. im Ausland aufhältige Österreicher. Sie können ihre Stimmen per Wahlkarte aus dem Ausland, versehen mit der Unterschriften eines Zeugen abgeben.

Auch wer in Österreich in einem anderen Wahllokal als dem für ihn zuständigen seine Stimme abgeben möchte, muss sich dazu einer Wahlkarte bedienen.