Der mit einem gepixelten Foto illustrierte Artikel, den die "Bild" am 5. Mai unter der Schlagzeile "Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister" veröffentlicht hatte, hat "in noch nie da gewesener Weise" den höchstpersönlichen Lebensbereich von Grasser und seiner Ehefrau Fiona Swarovski verletzt. Das stellte Richterin Alexandra Mathes am Donnerstag im Straflandesgericht fest.
Sie verurteilte das deutsche Massenblatt nach Paragraf 7 des Mediengesetzes zur Zahlung einer Rekordentschädigung.
Zwei Mal 20.000 Euro
Der Minister und die Kristallerbin erhielten jeweils 20.000 Euro für die erlittene Bloßstellung zugesprochen. Das ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchststrafe für derartige Vergehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einer "beispiellosen Indiskretion": Der inkriminierte Artikel diene "ausschließlich der Befriedigung von Neugierde oder von Lesern, die danach suchen". Diese hätten darauf allerdings "keinerlei Informationsrecht". "Die Intensität des medialen Angriffs ist unglaublich in Wort und Bild. Viel mehr geht nicht", sagte Mathes.
Auf der Terrasse
Das Paparazzi-Foto zeigte das Ehepaar auf seiner privaten Terrasse in Capri. Der Finanzminister vermutet, dass es entweder von einer 300 Meter entfernten Bucht oder einer zweieinhalb Meter hohen Stützmauer aus aufgenommen wurde, wobei in diesem Fall ein Zaun weggeschoben hätte werden müssen.
"Die Terrasse ist ziemlich schwer einsehbar. Wenn man sich nicht auf der Mauer befindet oder sich auf hohe Bäume wagt, lässt sich das nicht fotografieren", legte Grasser im Zeugenstand dar.
"War nicht förderlich"
Er sei "relativ oft" auf das Foto und den untergriffigen Text ("Selbst im entlegensten Mädchenpensionat in Osttirol weiß man, was mit diesen Sätzen gemeint ist", meinte dazu Grassers Anwalt Michael Rami) angesprochen worden, gab der Minister zu Protokoll.
Auf die Frage, ob seine Reputation darunter gelitten habe, erwiderte er: "Ich hätte nicht geklagt, wenn ich nicht geglaubt hätte, dass hier die Grenze des guten Geschmacks überschritten ist. Daher können Sie davon ausgehen, dass ich überzeugt bin, dass das nicht förderlich war."
"Eine Persönlichkeitsverletzung können wir durchaus erkennen", räumte der Rechtsvertreter der "Bild"-Zeitung ein.
"Ein Betriebsunfall"
Er ersuchte um eine "maßvolle Entschädigung", da er zwar die Aufregung, nicht aber die angeblich negativen Auswirkungen der Veröffentlichung erkennen könne: "Wenn solche Fotos existieren, müssen sie veröffentlicht werden. Wenn es nicht in der 'Bild'-Zeitung geschehen wäre, hätte es jemand anderer gemacht."
Es gebe nun einmal "hie und da Betriebsunfälle", so der Standpunkt des "Boulevardblatts ohne hohen intellektuellen Anspruch", wie die Richterin die auflagenstarke Tageszeitung titulierte.
Grasser "erwägt" karitative Spende
Grasser zeigte sich nach der Verhandlung erfreut über den Ausgang des Verfahrens. Sollte das Urteil halten - die "Bild" kündigte bereits Rechtsmittel an -, erwägt er, die zugesprochene Summe einem karitativen Zweck zu spenden, verriet er den anwesenden Journalisten.
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