Drei Streifen sollen kleiner werden

Adidas klagt den Tennis-Weltverband.

  Der Sportartikelhersteller adidas klagt den Internationalen Tennis-Verband (ITF) und die Organisatoren der vier Grand-Slam-Turniere.

Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass sein Markenzeichen - die klassischen drei Streifen - auf der Wettkampfkleidung der Sportler bei den wichtigsten Tennisturnieren auf die Größe von fünf mal fünf Zentimetern limitiert werden soll. Das bestätigte das Unternehmen am Mittwoch auf dpa-Anfrage.

Adidas: Kein normales Logo

Wie aus einer entsprechenden Erklärung der adidas-Group vom "April 2006" hervorgeht, wehrt sich adidas mit der Klage vor dem Obersten Gerichtshof in London gegen eine einseitige Verfügung der ITF, wonach die Größe der Hersteller-Logos reduziert werden soll.

Adidas beharrt in dem Statement darauf, dass die drei Streifen kein normales Hersteller-Logo seien und daher nicht unter die vorgesehene Regelung fallen dürften.

Ab Wimbledon wird es ernst

Über die neue Logo-Regelung seien die Hersteller von Tennisbekleidung erst im Februar informiert worden - am 26. Juni und damit erstmals beim Turnier in Wimbledon (26. Juni bis 9. Juli) soll diese bereits wirksam werden.

Adidas pocht auf Gewohnheitsrecht

"Wir wehren uns gegen weitere Einschränkungen. Seit mehr als 30 Jahren hat niemand die drei Streifen beanstandet, daraus ergibt sich auch ein Gewohnheitsrecht", sagte adidas-Sprecher Jan Runau.

"Mehr Platz für alle"

Mit der ITF und den Organisatoren der Grand-Slam-Turniere habe man in zahlreichen Gesprächen versucht, einen Kompromiss zu finden. "Es geht nicht um eine Sonderbehandlung unseres Unternehmens, sondern um mehr Platz für alle", meinte Runau.

Vor dem Höchstgericht in London will das Unternehmen per einstweilige Verfügung erreichen, dass in Wimbledon die neue Regel noch keine Anwendung findet.

Für geschmackvolle Kleiderordnung

Der Chief Executive des All England Clubs, Ian Ritchie, sagt dagegen: "Wir glauben, dass es absolut richtig ist, Werbung auf der Bekleidung der Spieler zu reduzieren und eine geschmackvolle und professionelle Kleiderordnung zu bewahren."

"Klage entbehrt jeder Grundlage"

Für die Wimbledon-Organisatoren stellen die drei Streifen ein Hersteller-Logo dar und dürften daher auch nicht auf mehr als 25 Quadratzentimetern zu sehen sein.

"Die Klage von adidas entbehrt jeder Grundlage, und wir werden unsere Regeln entschieden verteidigen", teilte der All England Lawn Tennis and Croquet Club (AELTCC) am Mittwoch mit.

Drei Streifen aus der Entfernung

Bei den Olympischen Winterspielen im Februar dieses Jahres war dem Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach ebenfalls der großflächige Einsatz seiner drei Streifen auf der Olympiakleidung verboten worden.

Damals hatte adidas allerdings einen Ausweg gefunden, um größerflächig auf der Kleidung der Athleten vertreten zu sein. So zierten die Ärmel der Sportlerkleidung bei den Wettkämpfen in Turin eine digitalisierte Reihe der Ziffer drei. Aus der Ferne betrachtet ergab dieses Muster wieder die berühmten drei Streifen.

Wolfgang Müller, dpa

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