Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zusammenhang mit der BAWAG-Refco-Affäre Haftanträge gegen Phillip Bennett und Wolfgang Flöttl junior eingebracht. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Walter Geyer, am Dienstag der APA: "Die Haftgründe sind Flucht- und Verabredungsgefahr."
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine gerichtliche Voruntersuchung gegen den früheren Refco-Chef Bennett und Flöttl, Sohn des ehemaligen langjährigen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl, wegen Betruges bzw. Untreue eingeleitet.
Bennett in USA vor Gericht
Bennett wird im Oktober allerdings auch in den USA vor Gericht stehen - wegen des Verdachts auf Wertpapierbetrug beim insolventen US-Brokerhaus Refco.
Ermittlungen wegen Untreue
Im Visier der Justiz stehen auch die ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler.
Gegen Elsner und Zwettler hat die Anklagebehörde die Durchführung gerichtlicher Vorerhebungen wegen des Verdachts der Untreue und Verstoßes gegen das Aktiengesetz beantragt.
Elsner spricht von Notfallsituation
Elsner wies in einem Interwiew mit der "Kronen Zeitun" (Mittwoch-Ausgabe) die Vorwürfe von sich und bezeichnete Flöttl jun.als Hauptschuldigen am Finanzdebakel.
Zur Frage, ob man damals nicht hätte die Öffentlichkeit informieren müssen, sagt Elsner: "Wir hatten ein Gutachten, dass es sich um eine Notfallsituation handelt, dass nachhaltige Gewinne in den nächsten Jahren zu erwarten sind und dass wir daher diese Dinge intern in Ordnung bringen können."
Anzeige gegen sechs Vorstandsmitglieder
Bei der Staatsanwaltschaft Wien langte indes im Zusammenhang mit der BAWAG-Affäre am Dienstag die angekündigte Anzeige der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein, die sich gegen den Anfang April scheidenden Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und sechs ehemalige bzw. noch aktive Vorstandsmitglieder richtet.
Die Namen der betroffenen Vorstände wollte Geyer nicht nennen. Diese sollten davon nicht aus den Medien erfahren, hieß es. "Inhaltlich enthält die Anzeige nichts wesentlich Neues. Es geht um den bekannten Verdacht, dass die Karibik-Geschäfte der BAWAG absprachewidrig zu Stande gekommen sind und die Vermögenslage der Bank nicht richtig dargestellt worden ist", sagte Geyer.
Handlungsbedarf bei Bilanzen?
Ein konkreter strafrechtlicher Tatbestand wird in der Anzeige nicht genannt. Es soll sich dabei um eine Art Sachverhaltsdarstellung handeln. Die Staatsanwaltschaft wird diese in die laufenden Ermittlungen einbeziehen.
Was die Bilanzen der BAWAG betrifft, könnte sich aus derzeitiger Sicht noch Handlungsbedarf ergeben. "In diesem Zusammenhang erhebt sich jedoch die bilanztechnische Frage, welche Bedeutung die Übernahme der Haftung durch den ÖGB hatte", stellte Geyer fest.
"Gegenstand von Spekulationen"
Sollten Vermögenswerte tatsächlich falsch angesetzt worden sein, wäre das an sich ein Verstoß gegen Paragraf 255 Aktiengesetz. Für dieses Vergehen ist bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen.
Die ÖGB-Haftung wäre aber "werthaltig", sodass die Frage, ob die Bilanzen nachträglich berichtigt werden müssen, ohne entsprechende Gutachten eines Buchsachverständigen nicht zu beantworten ist. Die Anklagebehörde wollte sich demnach dazu nicht äußern. Das sei momentan nur "Gegenstand von Spekulationen", sagte ihr Sprecher.
Grasser: FMA wurde belogen
Nach Ansicht von Finanzminister Karl-Heinz Grasser haben nicht nur die Organe der Bank, sondern auch der Bankprüfer "völlig versagt". Jetzt gehe es um eine "vorbehaltlose Aufarbeitung" der Causa, daher habe er der FMA einen zusätzlichen Prüfauftrag gegeben.
Die Aufsicht funktioniere, wehrte sich der Minister am Dienstag im Ö1-"Mittagsjournal". Sie sei aber hilflos, wenn sie "belogen" werde. Dass dies noch im letzten Herbst geschehen sei, sei belegbar.
"FMA hat nichts gewusst"
"Wir haben eine gute, funktionierende Aufsicht nach internationalen Maßstäben", meinte Grasser, "aber wenn die wesentlichen Organe - Generaldirektor, Aufsichtsratsvorsitzender und ein völliges Versagen des Bankprüfers - ihre gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen, dann haben sie (die FMA, Anm.) als Aufsicht einfach ihre Grenzen."
Nach allen Gesprächen, die er dazu geführt habe, schließe er aus, dass die FMA etwas von den Vorgängen in der BAWAG gewusst habe, so Grasser.
Links: