Mit dem Beschluss der letzten beiden noch fehlenden Verordnungen am Donnerstag im Ministerrat ist die Schwerarbeiterregelung nun fix.
Offen war zuletzt noch gewesen, ob und wie Polizei und Soldaten künftig von der Möglichkeit, früher in Pension zu gehen, profitieren sollen. Nun ist es fix, dass auch sie unter bestimmten Bedingungen unter die Schwerarbeiterregelung fallen.
Neu: Justizwache und Berufsfeuerwehr
Im letzten Moment in die neue Regelung hineinreklamiert wurde von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) außerdem noch die Justizwache.
Zusätzlich soll auch noch die Berufsfeuerwehr über eine Verknüpfung mit den Landesgesetzen in die Schwerarbeiterregelung integriert werden, teilte Finanzstaatssekretär Alfred Finz (ÖVP) nach der Regierungssitzung mit.
Sechs Kriterien ausschlaggebend
Nichts hat sich an den Anspruchsvoraussetzungen für ASVG-Versicherte geändert.
Kriterien für die Inanspruchnahme sind körperlich besonders belastende Tätigkeiten (gemessen am durchschnittlichen Kalorienverbrauch) sowie Arbeiten unter extremen Temperaturen. Arbeiten unter Einwirkung von chemischen oder physikalischen Einflüssen, Schichtdienst mit Nachtdiensten sowie Jobs in der Palliativ- und Hospizmedizin gelten in Hinkunft ebenfalls als Schwerarbeit.
Anspruchsberichtigt sind außerdem behinderte Arbeitnehmer, die Pflegegeld mindestens der Stufe vier beziehen.
Zusatzregelung für Polizei und Soldaten
Sämtliche dieser Regelungen gelten auch für den Öffentlichen Dienst. Hier wurden allerdings vor allem für die Exekutive noch Erweiterungen vorgenommen. Es wird etwa das Kriterium gelten, dass als Schwerarbeit auch "Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung" gelten, bei denen regelmäßig ein "Risiko für Leib und Leben" besteht.
Im Klartext sind damit Beamte gemeint, die zumindest die Hälfte ihrer Monatszeit im Außendienst verbringen. Auch Soldaten im Auslandseinsatz - Stichwort: Blauhelme - werden diese Zeiten angerechnet.
Haubner: Bevorzugt wird niemand
Den Vorwurf, dass Staatsdiener letztlich doch im Vergleich zu normalen Angestellten und Arbeitern begünstigt seien, da sie nur 42 Versicherungsjahre und nicht 45 vorweisen müssen, wiesen Finz und Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) zurück.
"Bevorzugt wird niemand", garantierte die Ressortchefin und Finz ergänzte, dass dieser Unterschied unvermeidlich sei, da Beamte ihre Dienstverhältnis im Gegensatz zu ASVGlern erst mit 18 Jahren beginnen könnten.
Schüssel zufrieden
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) zeigte sich nach dem Ministerrat erfreut, dass die Schwerarbeiterregelung fixiert werden konnte.
Die eigene Verordnung für die Exekutivbediensteten verteidigte er mit dem Hinweis darauf, dass die Exekutive mit "anderen Gefahrenmomenten" konfrontiert sei als andere Berufsgruppen.
Erfreut zeigte sich der Kanzler auch darüber, dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) ihre Zustimmung signalisiert habe.
Gewerkschaft spricht von "gutem Start"
Beamtengewerkschaftschef Fritz Neugebauer (ÖVP) hatte zuvor die Schwerarbeiterregelung als "guten Start" bezeichnet. Für Widerstand der Gewerkschaft oder gar Kampfmaßnahmen gegen die Regelung sah er offenbar keinen Grund. Er habe "positive Reaktionen" von den Kollegen erhalten.
Keine konkreten Zahlen
Keine konkreten Angaben konnte der Bundeskanzler darüber machen, wie viele Beamte letztlich unter die Regelung fallen werden. Ihm würden diesbezüglich keine Zahlen vorliegen.
Schätzungen von Gewerkschaftsseite, wonach bis zu 85 Prozent der Beamten profitieren würden, halte er aber für "weit überzogen", so Schüssel. Die Zahl werde ungefähr so hoch sein wie bei anderen Gruppen auch - die Regierung geht davon aus, dass fünf Prozent der Neuzugänge in die Pension profitieren können.
Evaluierung geplant
Begrüßt wurde vom Kanzler ausdrücklich auch die Einrichtung einer Kommission, die eine Evaluierung der Schwerarbeiterregelung vornehmen soll.
Noch Verhandlungen über Justizwache
Als einziger nun noch offener Punkt bleiben die Justizwachebeamten: Gastinger will erreichen, dass diese Berufsgruppe ebenfalls voll die neue Regelung integriert wird.
Die Ministerin ist freilich davon überzeugt, dass Justizwachbeamte ohnehin etwa über das Kriterium "Schichtdienst" darunter fallen. Sicherheitshalber wolle sie jedoch noch mit dem Finanzministerium eine Abklärung treffen, so Gastinger.
Links: