Regel fertig, Definition fehlt

20 Jahre Schwerarbeit sollen den Pensionsantritt mit 60 Jahren ermöglichen.

  Für die bindende Definition von Schwerarbeit fehlt weiterhin eine Verordnung des Sozialministeriums. Die Begünstigungen für Schwerarbeiterpensionen sind allerdings schon gesetzlich festgelegt. Das In-Kraft-Treten der Regelung ist für 2007 versprochen.

Für Schwerarbeiter im Sinne des Pensionsrechts soll dann grundsätzlich gelten: Je länger unter erschwerten Bedingungen gearbeitet wurde, desto früher kann man in Pension gehen und desto geringer fallen die Frühpensionsabschläge aus. Es gibt jedoch Einschränkungen.

Was ein Jahr Schwerarbeit bringt

Die Regelung kann nur in Anspruch nehmen, wer zumindest 15 Jahre Schwerarbeit leistete. Frühestens kann man - nach 20 Jahren Schwerarbeit - mit 60 Jahren in Pension gehen. Dabei werden für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter (65) Abschläge zwischen 0,85 und 2,1 Prozent fällig.

Pro geleistetes Schwerarbeitsjahr kann man als Schwerarbeiter um drei Monate früher in Pension gehen. Wer also 15 Schwerarbeitsjahre hinter sich hat, kann 45 Monate oder 3,75 Jahre vor dem 65. Geburtstag in Pension gehen (also mit 61 Jahren und drei Monaten).

Bitte weiter warten

Auf die maximal möglichen fünf Frühpensionsjahre kommt man nach 20 Schwerarbeitsjahren. Die Abschläge für Schwerarbeiter betragen nach 15 Jahren mindestens 2,1 Prozent, also nur halb so viel wie bei "normalen" Frühpensionisten.

Pro geleistetes Jahr Schwerarbeit sinken die Abschläge um 0,05 Prozentpunkte. Der geringste Abschlag von 0,85 Prozent wird damit nach 40 Jahren erreicht. Die Regelung hätte nach unzähligen Verzögerungen Ende Oktober fertig sein sollen.

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