Zwischen Geständnis und Didaktik | |
Dass jemand freiwillig Teile seines Körpers zum Verzehr anbietet, sieht der "Kannibale von Rotenburg" nicht als verboten an. |
Knapp fünf Jahre nach seiner Tat ist sich der "Kannibale von Rotenburg" wegen des Essens von Menschenfleisch weiterhin keiner Schuld bewusst. "Mein Opfer hat doch eingewilligt" Es sei zwar ein gesellschaftliches Tabu, aber nicht verboten, sagte der 44 Jahre alte Armin Meiwes am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht. Auch eine "Störung der Totenruhe" könne er nicht erkennen. Sein Opfer habe schließlich eingewilligt. Das freiwillige Aufgegessenwerden könne vielmehr damit verglichen werden, wenn jemand seine Leiche für medizinische Zwecke zur Verfügung stelle. "War Töten auf Verlangen" Ihm sei aber klar gewesen, dass die Tötung seines Partners unter Strafe stehe, erklärte der Angeklagte am zweiten Tag seiner Vernehmung. Der Partner habe sterben wollen. "Ohne Freiwilligkeit ist das Mord, das ist klar", sagte Meiwes. Seine Tat sehe er als Tötung auf Verlangen und nicht als straflose Beihilfe zum Selbstmord. Er dachte, das Opfer wäre tot Er habe den Ingenieur Bernd B. bereits für tot gehalten, als er ihm mit einem Messer in den Hals gestochen habe, hatte der Angeklagte am Montag erklärt. Erst zwei Tage später habe er auf dem Dokumentationsvideo gesehen, dass der Ingenieur zu diesem Zeitpunkt noch flach atmete. "Diese Szene ist auch für mich schrecklich." "Bat Gott um Vergebung" Vor dem Stich in den Hals habe er Gott um Vergebung für sein Opfer und sich gebeten, sagte der 44-Jährige. Er habe gleichzeitig "Hass, Wut und Glück" empfunden. Das neuerliche Verfahren Der Computertechniker aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda muss sich bereits zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben hat. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung wegen Mordes erreichen, die auch der BGH nahe gelegt hat. Die Verteidiger sehen in dem blutigen Geschehen aus dem März 2001 hingegen eine Tötung auf Verlangen mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Haft. Detailliertere Beschreibungen Detaillierter als im ersten Prozess beschrieb der frühere Zeitsoldat Meiwes, wie einander die beiden Männer im Internet kennen gelernt hatten. Dort hatte der Angeklagte Suchanzeigen für "Schlachtopfer" aufgegeben. In der intensiven Internet-Kommunikation habe der Berliner ihn immer wieder gedrängt, die geplante Tat auch wirklich umzusetzen. So habe er geschrieben: "Ich hoffe, du meinst es wirklich ernst, weil ich es wirklich will." Appell an Menschen mit ähnlichen Fantasien Meiwes appellierte an Menschen mit Kannibalismus-Fantasien, sich in die Hände von Seelsorgern oder Psychologen zu begeben. "Wir haben im Internet keine Befreiung gefunden, sondern uns gegenseitig hochgeschaukelt", fasste er seine Erfahrungen zusammen. Er habe sich erst frei gefühlt, als er sich im Gefängnis einem Psychologen anvertrauen konnte. Links:
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