Glücksspielgesetz-Novelle: Grünes Licht aus Brüssel

Der zweite Teil der neuen Glücksspielgesetzes (GSpG), der das Zocken an Automaten regelt, hat grünes Licht aus Brüssel bekommen. Weder die EU-Kommission noch andere Mitgliedsstaaten haben das Gesetzeswerk beeinsprucht, die Notifikation in Brüssel ist damit abgeschlossen.

Der Bundesrat soll die neuen Bestimmungen für das Automatenspiel am 22. Juli absegnen. "Somit kann das neue Gesetz noch vor dem Sommer zur Gänze in Kraft treten", teilte der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) heute mit.

Die SoKo Glücksspiel könne damit ihre Arbeit aufnehmen. Bereits im Juni seien 80 Mitarbeiter geschult worden, hieß es aus Lopatkas Büro auf APA-Anfrage. Die Kontrolleure, die der Betrugsbekämpfungsabteilung des Finanzministeriums unterstehen, sollen illegale Automaten - derzeit schätzungsweise 10.000 - aus dem Verkehr ziehen und die Einhaltung der GSpG-Novelle überprüfen.

Ausweispflicht für Spielhallen
Das neue Glücksspielgesetz bringt eine Vervielfachung der Höchsteinsätze und -gewinnsummen an Automaten. In Spielhallen, wo künftig Ausweispflicht herrscht, dürfen die "einarmigen Banditen" mit bis zu zehn Euro statt bisher 50 Cent gefüttert werden, der mögliche Gewinn beträgt 10.000 statt 20 Euro.

Dafür werden die Automatiktaste sowie Parallelspiele verboten, außerdem werden alle Geräte an das Bundesrechenzentrum (BRZ) angebunden.

Der erste Teil der GSpG-Novelle regelt unter anderem die Lizenzvergabe für den Casinobetrieb. Künftig soll es 15 statt zwölf Spielbank-Konzessionen geben, was die Casinos Austria ihre Monopolstellung kosten dürfte.