Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Streit um ein Patent zum Gelddrucken vor dem deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewonnen. Der BGH erklärte heute das Patent einer amerikanischen Firma für nichtig, das ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen schützte. Die Firma wollte Lizenzgebühren für den Druck der Euro-Scheine kassieren.
Fälschungssichere Dokumente
Die Firma Document Security Systems (DSS) berief sich auf ein 2004 erteiltes Europäisches Patent zur Herstellung fälschungssicherer Dokumente. Das Verfahren soll verhindern, dass Geldscheine oder andere Dokumente originalgetreu kopiert werden können. Hierzu sollen die Geldscheine mit bestimmten Strukturen versehen werden, die beim Kopieren Schlieren und Farbveränderungen erzeugen, so dass die Kopie leicht als Fälschung erkennbar ist.
Entscheidung in Österreich noch offen
DSS hatte zunächst beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg auf Schadensersatz geklagt; das Gericht erklärte sich jedoch für nicht zuständig. Daraufhin wehrte sich die EZB und klagte in neun europäischen Ländern, um das Patent für nichtig erklären zu lassen. Wie auch Gerichte in England und Frankreich gab der BGH nun der Zentralbank recht: Die ursprüngliche Patentanmeldung allein genüge nicht, um die patentierte Technik ausreichend zu beschreiben. Deshalb sei das Patent nichtig. In Spanien, Österreich und den Niederlanden stehen Verfahren über die Gültigkeit des Patents noch an.