Schweiz und Österreich schließen Asylabkommen

Die Schweiz und Österreich haben verkürzte Bearbeitungsfristen und effizientere Abläufe im Asylwesen vereinbart. Der Direktor des Schweizer Bundesamtes für Migration, Alard du Bois-Reymond, und Mathias Vogl vom Innenministerium unterzeichneten laut der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) heute in Wien eine entsprechende Vereinbarung.

Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit im Dublin-Verfahren können die Teilnehmerstaaten aus EU und darüber hinaus bilaterale Vereinbarungen abschließen.

Es war in diesem Rahmen die erste derartige Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz, die unterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich beide Staaten zur Einhaltung von verkürzten Bearbeitungsfristen bei Dublin-Fällen, also Personen, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist. Geregelt werden zudem direkte Überstellungen auf dem Landweg, was gerade zwischen benachbarten Staaten erhebliche Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erlaubt. Die Vereinbarung tritt 30 Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.