Berliner Kassierin "Emmely" darf zurück zur Arbeit

Die als "Emmely" deutschlandweit bekanntgewordene Berliner Kassierin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) hob ihre Kündigung wegen Einlösung von zwei Pfandbons heute auf.

Eine untere Wertgrenze für Bagatellkündigungen lehnte das BAG aber weiter ab: Über jeden Fall sei im Einzelfall zu entscheiden.

Die Supermarktkette Kaiser's hatte die Entlassung der Kassierin mit dem Vertrauensbruch durch den Diebstahl der Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro begründet und von einer Bagatellkündigung Gebrauch gemacht. Die Bundesarbeitsrichter erklärten nun, das in 30-jähriger Mitarbeit erworbene Vertrauen könne durch eine einmalige und geringe Verfehlung "nicht aufgezehrt" werden.