In der Affäre um die Kärntner Hypo hat die Tageszeitung "Österreich" heute berichtet, dass die bayrischen Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl gegen den Vermögensverwalter Tilo Berlin "fertig" hätten. Der Anwalt Berlins dementierte diese Behauptung auf Anfrage der APA als völlig unzutreffend und kündigte rechtliche Schritte gegen die Zeitung an.
"Österreich" beruft sich auf "Münchner Ermittlerkreise" und schreibt, dass neuerliche Vorladungen Berlins unmittelbar bevorstünden. Die Justiz überprüft, ob es beim Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank illegale Absprachen zwischen Berlin und dem damaligen BayernLB-Vorstandschef Werner Schmidt gegeben hatte.
"Meldung ist falsch"
Ulrich Wastl, der Anwalt Berlins, erklärte dazu auf APA-Anfrage: "Die verbreitete Meldung, ein Haftbefehl gegen unseren Mandanten liege vor und solle nach einer weiteren Vernehmung 'zum Einsatz kommen', ist falsch."
Derzeit keine Vorladung
Laut "Österreich" wird derzeit noch das bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Material durchgearbeitet, dann werde Berlin von der bayrischen Staatsanwaltschaft vorgeladen. Sollte sich die Verdachtslage erhärten, werde der Haftbefehl am Ende der Einvernahmen "zum Einsatz kommen".
Wastl erklärte dazu, Berlin habe in der Vergangenheit eng mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und werde das auch künftig tun. Vorladungen oder Befragungstermine gebe es derzeit aber nicht.