Regierung beschließt Mindestsicherung

Die Realisierung der Mindestsicherung rückt wieder ein Stück näher. Nach der Grundsatzeinigung bei der Regierungsklausur in Graz beschließt die Koalition das Projekt heute im Ministerrat offiziell. Fraglich bleibt, ob sich der angepeilte Termin des Inkrafttretens - der 1. September - ausgeht, nachdem mehrere Länder zuletzt den Zeitplan angezweifelt hatten. Denn um die Mindestsicherung einzuführen, ist jeweils noch ein Landtagsbeschluss vonnöten.

Rückwirkende Auszahlung bei Verzögerung
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zeigt sich allerdings von den befürchteten Verzögerungen in einigen Bundesländern unbeeindruckt. Es sei mit allen neun Bundesländern der 1. September als Einführungstermin vereinbart. Sollte es aufgrund legistischer Probleme zu Verzögerungen kommen, könne die Mindestsicherung rückwirkend ausbezahlt werden, sagte Hundstorfer bei einem Hintergrundgespräch.

Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, einerseits die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen und anderseits Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern, damit diese ihren Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom etc.) abdecken können. Die Höhe der Leistung soll 744 Euro betragen. Den Großteil der Kosten (rund 160 Mio. Euro) trägt der Bund, die Länder zahlen maximal 50 Mio. Euro.