EU-Rating-Verordnung: FMA wird Ansprechpartner

Die seit der Finanzkrise in der Kritik stehenden Rating-Agenturen sollen EU-weit einer schärferen Kontrolle unterworfen werden. Eine dafür vorgesehene EU-Richtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Bundesrat heute den Weg für einen entsprechenden Gesetzesentwurf frei machte, hinkt Österreich noch hinterher. So gut wie sicher anzunehmen ist aber, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) für alle Probleme in Österreich der Ansprechpartner werden wird.

Österreich muss Sanktionenkatalog ausarbeiten
In Österreich müssten nur einige Punkte der EU-Rating-Verordnung umgesetzt werden, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik heute zur APA. Neben der Benennung der für die Rating-Agenturen zuständigen Aufsichtsbehörde - wohl die FMA - müsste etwa ein Sanktionenkatalog ausgearbeitet werden.

Allgemein soll die EU-Verordnung für mehr Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten sorgen. Im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsstrukturen soll die Überwachung ab 1. Jänner 2011 auf die neue europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen.

Die direkte Aufsicht über die Rating-Agenturen werde von jenen Ländern erfolgen, in denen die Rating-Agenturen bzw. ihre Tochtergesellschaften ihren Sitz haben, wie zum Beispiel in Deutschland, wo die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) dafür zuständig sein wird.

Agenturen zahlen für eigene Überwachung
Um Interessenkonflikte zu verhindern, dürfen die Agenturen künftig nicht mehr die Bonität von Unternehmen bewerten, die sie beraten. Bei Verstößen drohen ihnen in Deutschland Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro. Die Kosten für ihre Überwachung müssen die Agenturen dabei selbst tragen.

Das deutsche Gesetz sieht außerdem vor, dass sich die Agenturen einmal jährlich von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen müssen. Darüber hinaus können jederzeit und ohne Anlass Sonderprüfungen angeordnet werden.