Ein Rechtsvertreter Belgrads hat laut Medienberichten heute dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine Genozid-Klage Serbiens gegen Kroatien überreichen.
Eine entsprechende Entscheidung wurde von der serbischen Regierung Ende Dezember getroffen, nachdem Zagreb seine im Jahre 1999 gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) eingereichte Genozid-Klage nicht rückgängig gemacht und auch keine Absicht bekundet hatte, das tun zu wollen.
Belastung für bilaterale Beziehungen befürchtet
Die Klage Belgrads, die nach Ansicht von Experten zur weiteren Verschlechterung der bilateralen Beziehungen führen wird, enthält laut früheren Medienberichten Angaben über Kriegsverbrechen, die an kroatischen Serben während des Krieges 1991 bis 1995 in Gospic, Sisak, Pakrac, Karlovac, Osijek, Paulin Dvor, Medak, Maslenica, aber auch im Laufe der kroatischen Wiedereroberung von Ostslawonien und der Krajina im Jahre 1995 angerichtet wurden.
Das Dokument stützt sich früheren Medienberichten zufolge unter anderem auf die in den vergangenen Jahren in Kroatien durchgeführten Kriegsverbrecherprozesse.
Völkerrechtsexperte: Keine Erfolgsaussichten
Vertreter der kroatischen Serben warnten in den vergangenen Tagen vor negativen Auswirkungen der Belgrader Klage auf die Position der serbischen Volksgruppe in Kroatien. Weder die kroatische Klage noch die Gegenklage Belgrads hätten Erfolgsaussichten, ist der Belgrader Völkerrechtsexperte Vojin Dimitrijevic überzeugt.