Rechnungshof kritisiert Leistung des Asylgerichtshofs

Der Rechnungshof (RH) kritisiert, dass der Asylgerichtshof sein Leistungspotenzial nicht voll ausschöpft. Die Vorgabe der Bundesregierung, Verfahrensrückstände bis Ende 2010 abzubauen, was ein Sparpotenzial von rund 37 Mio. Euro ergeben könne, werde "nicht zu erreichen sein", heißt es in einem aktuellen RH-Papier, das heute veröffentlicht wurde.

Die Follow-up-Überprüfung habe aber auch ergeben, dass das Innenministerium den überwiegenden Teil der RH-Empfehlungen aus dem Jahr 2007 umgesetzt habe.

Im Februar 2007 hatte der RH dem Innenministerium empfohlen, strategische Vorgaben für den Abbau überlanger Asylverfahren zu erarbeiten und die Leistungspotenziale des Unabhängigen Bundesasylsenates als Berufungsinstanz auszuschöpfen. Seit Anfang Juli 2008 ersetzt der Asylgerichtshof den Bundesasylsenat, die Zuständigkeit wechselte vom Innenministerium ins Bundeskanzleramt.

Kaum Wirkung durch mehr Personal
Die Zahl der überlangen Verfahren konnte vom Asylgerichtshof laut RH zwar reduziert werden, allerdings "in weit geringerem Ausmaß" als die gesamten offenen Asylverfahren: 2008 gab es in Österreich insgesamt rund 33.900 offene Asylverfahren, 2009 waren es nur noch rund 31.000. Die Zahl der "Deckelungsfälle" (überlange Verfahren) sank von rund 14.400 im Jahr 2008 auf rund 12.400 im Jahr 2009.

Mit dem Ziel, die Verfahrensrückstände bis 2010 abzubauen, bekam der Asylgerichtshof wie vom RH empfohlen in den vergangenen Jahren mehr juristisches Personal. Zur Erfüllung des Abbauplans müssten 2009 und 2010 pro Asylrichter mindestens 260 Verfahren erledigt werden, sagte der RH. Im Jahr 2008 lag die Zahl allerdings erst bei 208. Die Personalvermehrung habe sich demnach noch nicht positiv auf die Erledigungszahlen ausgewirkt, so der RH.