Kein Ersatz für Mehrkosten durch Zugsverspätungen

Am 3. Dezember tritt die EU-Fahrgastverordnung in Kraft, die genau festlegt, welche Entschädigungen Bahnkunden bei Zugsverspätungen im Fernverkehr zustehen. Das bringt zwar einige Verbesserungen für Bahnfahrer, löst aber ein grundlegendes Problem nicht: Wird nämlich aufgrund einer Zugsverspätung ein Anschlussflug oder eine Fähre versäumt, haften die ÖBB weiterhin nicht. Das ist so im Eisenbahnbeförderungsgesetz festgelegt.

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