OECD-Standards bei Bankgeheimnis: Schwierige Umsetzung

Österreich hat sich zur Umsetzung der OECD-Standards zur Bekämpfung des Steuerbetrugs verpflichtet. Dadurch soll das in Österreich im Verfassungsrang stehende Bankgeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden aufgeweicht werden.

Nun stehe man vor der Schwierigkeit der juristischen Umsetzung dieses Abkommens, hieß es bei einer Expertendiskussion gestern Abend im Wiener Juridicum.

Doralt: Schwierigkeiten bei Umsetzung
"Auch wenn es den Anschein hat, dass das Bankgeheimnis politisch abgehakt ist, wäre ich nicht überrascht, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung kommen würde", sagte Werner Doralt, Finanzrechtsexperte an der Universität Wien.

So wolle Österreich laut Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) den Rechtshilfeansuchen von ausländischen Steuerbehörden bei begründetem Verdacht wegen Steuerbetrugs nachkommen. Das Erfordernis eines "begründeten Verdachts" sei aber im OECD-Abkommen nicht vorgesehen, betonte Doralt.

Österreich sei ein Mitglied der europäischen Gemeinschaft. "Es ist unanständig, sich zulasten anderer Staaten zu bereichern", sagte Doralt. Das gelte auch für die Schweiz und Liechtenstein. Außerdem lässt Doralt den Einwand der Quellenbesteuerung nicht gelten, womit die Besteuerung der in Österreich geparkten Gelder geregelt sei. Es gehe oft nicht nur um die Zinsbesteuerung, sondern um die Besteuerung des Kapitals, das vorbei am Fiskus ins Ausland transferiert wurde.